– Bekämpfung Langzeitarbeitslosigkeit
Der Bundesrat hat heute den Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Verbesserung des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beschlossen. Darin wird auf Initiative Bayerns und mit Unterstützung aller Länder auch der sogenannte ganzheitliche Ansatz gesetzlich verankert. Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller betonte: „Eine zentrale Forderung Bayerns wird nun endlich umgesetzt. Die übergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, beispielsweise mit der Jugendhilfe, wird gesetzlich verankert. “
Kernstück des ganzheitlichen Ansatzes ist die enge Zusammenarbeit von Jobcenter und Jugendhilfe. Den Langzeitarbeitslosen wird nicht nur ein Stellenangebot unterbreitet. Vielmehr wird die ganze Familie mit eingebunden und erhält eine intensive Betreuung und Begleitung.
Bayern hat sich mit Nachdruck unter anderem dafür eingesetzt, den im Rahmen der Modellprojekte ‚Perspektiven für Familien� in Nürnberg und ‚TANDEM� in Fürth umgesetzten ganzheitlichen Ansatz in das Recht der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu überführen. „Mit dem Gesetzentwurf ist es nun möglich, diesen ganzheitlichen Ansatz in die Fläche zu bringen. Das ist ein großer Erfolg. Wenn wir die Familien mit in den Blick nehmen, kann es uns gelingen, Langzeitarbeitslosen und ihren Familien wieder Perspektiven zu geben, den Teufelskreis der Langzeitarbeitslosigkeit zu durchbrechen und Hartz-IV Karrieren der Kinder zu verhindern“, so die Ministerin. „Die Maßnahmen in Nürnberg und Fürth haben gezeigt, dass diese intensiven Bemühungen notwendig sind, um häufig bereits verfestigte Vermittlungshemmnisse aufzubrechen.“
Allerdings sieht sich die Ministerin noch nicht am Ziel. „Der Gesetzentwurf ist erst die halbe Miete. Was jetzt noch fehlt, ist eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Jobcenter durch den Bund. Ohne entsprechende Aufstockungen im Bereich des Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets wird es nicht funktionieren“, so die Ministerin. Erforderlich sei außerdem eine inhaltsgleiche Regelung im Recht der Arbeitsförderung.
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