Bereitstellung von über 200 Millionen Euro für Betriebe bis zu zehn Mitarbeitern
MÜNCHEN Seit Anfang Mai können bayerische Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern ihren durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsbedarf mit dem Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern (LfA) decken. Mit dem LfA-Schnellkredit ist eine Haftungsfreistellung von hundert Prozent verbunden.
„Die kleinen Unternehmen brauchen und erhalten nach wie vor schnell und unbürokratisch Hilfe, um durch die Krise zu kommen. Seit Einführung des Produkts wurde der LfA-Schnellkredit an knapp 5000 kleine Unternehmen in Bayern zugesagt. Mit den Zusagen ist ein Darlehensvolumen von insgesamt über 200 Millionen Euro verbunden“, erklärt der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Inzwischen hat die Europäische Kommission die Verlängerung beihilferechtlicher Grundlagen für Corona-Hilfen genehmigt.
Hubert Aiwanger: „Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden uns über das Jahr 2020 hinaus fordern. Daher begrüße ich die Genehmigung der Europäischen Kommission ausdrücklich. Auf dieser Grundlage arbeiten wir aktuell an einer Fortsetzung der Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern bis zum 30.06.2021.“
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