Bericht aus der Kabinettssitzung vom 03.06.2014
1. Wertebündnis Bayern soll 2015 Stiftung werden / Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Wertebündnis ist Spiegelbild der Bürgergesellschaft in Bayern – Stiftung sichert Erfolgsmodell für die Zukunft ab“
1. Wertebündnis Bayern soll 2015 Stiftung werden / Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Wertebündnis ist Spiegelbild der Bürgergesellschaft in Bayern – Stiftung sichert Erfolgsmodell für die Zukunft ab“
Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Gründung einer Stiftung Wertebündnis Bayern weiter voranzutreiben. Ziel ist es, die Stiftung im Jahr 2015 ins Leben zu rufen. „Das Wertebündnis ist ein buntes und lebendiges Spiegelbild unserer Bürgergesellschaft in Bayern“, so Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer.
„Mit der Gründung einer Stiftung wollen wir dieses bayerische Erfolgsmodell für die Zukunft absichern. Die finanzielle Ausstattung der Stiftung Wertebündnis Bayern werden wir im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/2016 festlegen.“
Das Wertebündnis Bayern wurde auf Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer im März 2010 gegründet. Seine Zielsetzung ist die Wertebildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu organisiert das Wertebündnis verschiedene Projekte, insbesondere in den Bereichen Demokratiebildung, Medienkompetenz und interkultureller Kommunikation. Inzwischen sind dem Wertebündnis weit über 100 Bündnispartner beigetreten, darunter der Bayerische Jugendring, die Bayerischen Erzieher-, Lehrer- und Elternverbände, die Glaubensgemeinschaften und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Bislang ist das Wertebündnis ein loser Zusammenschluss der Bündnispartner, der eng an die Staatskanzlei angebunden ist. Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Diese enge Anbindung an den Ministerpräsidenten sollte in der Startphase dem Wertebündnis Schwung und Gewicht verleihen. Jetzt können wir das Wertebündnis rechtlich und organisatorisch selbstständig machen und damit auf eigene Füße stellen. Dafür hat sich auch der Sprecherrat des Bündnisses einstimmig ausgesprochen.“
Weitere Informationen zum Wertebündnis Bayern und den Projekten finden sich unter www.wertebündnis.bayern.de.
2. Sozialministerin Müller: „Bayern beteiligt sich am ‚Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich‘ / Freistaat gibt 7,6 Millionen Euro“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller beschlossen, dass der Freistaat dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ beitritt. Müller betonte, dass die Aufarbeitung der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung sei. Sexuelle Gewalt an Kindern in Familien sei eines der schrecklichsten Verbrechen, die Kindern angetan werden können. „Der Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen“, so die Ministerin.
Von sexueller Gewalt betroffene Menschen leiden häufig auch nach vielen Jahren noch erheblich unter deren Folgen. Jedoch erhalten sie bislang nicht immer angemessene Hilfe oder Entschädigung. Um Menschen zu helfen, die in der Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik oder der DDR bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs am 30. Juni 2013 im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, hat die Bundesregierung zum 1. Mai 2013 den „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ mit einem Finanzvolumen von 50 Millionen Euro eingerichtet. Die Länder sind aufgefordert, sich an dem Fonds finanziell in gleicher Höhe zu beteiligen. Bayern ist nach Mecklenburg-Vorpommern nun dem Aufruf des Bundes gefolgt. Bayern wird sich entsprechend dem Königsteiner Schlüssel mit rund 7,6 Millionen Euro an dem Fonds beteiligen. „Ich hoffe, dass nun auch die anderen Länder dem Beispiel Bayerns folgen und dem Fonds beitreten werden“, so die Ministerin abschließend.
Aus dem Fonds können die Betroffenen folgende Leistungen erhalten:
• Gewährung von psychotherapeutischen Hilfen, die über die Leistungsverpflichtung des sozialrechtlichen Hilfesystems hinausgehen,
• Übernahme von Kosten zur individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs,
• Gewährung von Unterstützungsleistungen bei besonderer Hilfsbedürftigkeit,
• Übernahme von Beratungs- und Betreuungskosten, Unterstützungsleistungen für Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen und sonstiger Unterstützungsleistungen in besonderen Härtefällen.
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