Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.02.2014
1. Neuregelungen bei Windenergieanlagen
4. Finanzminister Söder: „Kabinett beschließt Förderung zur Modernisierung der Inselhalle in Lindau“
1. Neuregelungen bei Windenergieanlagen
Zu Neuregelungen bei Windenergieanlagen hat der Ministerrat wie folgt beraten und beschlossen:
1. Die Staatsregierung unterstützt den Beschluss der Bundesregierung in der Grundrichtung – trotz fachlichen Änderungsbedarfs im Einzelnen -, das EEG grundlegend zu überarbeiten und dabei auch die EEG-Vergütung abzusenken. Das neue EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten. Die Bundesregierung wird in dem Gesetz aus Gründen des Vertrauensschutzes für Investoren eine angemessene Übergangsregelung vorsehen.
2. Die Staatsregierung begrüßt, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bis zum 9. April 2014 einen Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Länderöffnungsklausel im BauGB zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung vorlegen will.
3. Die Staatsregierung wird unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Ausfüllung dieser bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorlegen, mit dem Ziel, diesen ebenfalls im August 2014 in Kraft zu setzen. Wie im Bundesrecht wird auch dieser eine Übergangsregelung enthalten. Die alte Rechtslage wird angewandt werden, sofern bis zum 4. Februar 2014 ein vollständiger Antrag auf bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt worden ist. Altanlagen genießen sowohl bzgl. EEG-Förderung als auch bzgl. der Abstandsregelung Bestandsschutz.
4. Die Bayerische Staatsregierung setzt beim weiteren Ausbau der Windenergie den im Bayerischen Energiekonzept vom 24. Mai 2011 dargelegten Weg des raum-, natur- und landschaftsverträglichen Ausbaus fort, der im Konsens mit der Bevölkerung erfolgt. Die Staatsregierung wird deshalb grundsätzlich einen Mindestabstand von 10 H (H=Gesamthöhe der Windkraftanlage) vorsehen. Ausnahmen sind möglich bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden. Damit setzen wir das Ziel einer „relativen Privilegierung“, wie bereits 2011 gefordert, um.
2. Ministerrat beschließt besseren Mieterschutz / Bestimmte Fälle der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sind ab 1. März 2014 genehmigungspflichtig
Der Ministerrat hat heute eine Verordnung für einen besseren Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen beschlossen. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Ab 1. März 2014 müssen Eigentümer von Mietshäusern in Gebieten von Milieuschutzsatzungen für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine gesonderte Genehmigung einholen. Damit wollen wir in Gebieten mit einer gewachsenen Bevölkerungsstruktur unerwünschte Strukturveränderungen verhindern. Die Einführung des Genehmigungsvorbehalts dient gleichfalls einem besseren Mieterschutz. Damit setzen wir um, was wir vor der Landtagswahl angekündigt hatten und was im vergangenen Jahr am Widerstand der FDP gescheitert war.“ Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre, also bis zum 28. Februar 2019, befristet. Sie unterstützt das Ziel der Staatsregierung, bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung in Ballungsräumen zu erhalten und die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.
Der Genehmigungsvorbehalt gilt nur für Gebäude, die in Gebieten von Milieuschutzsatzungen liegen. Die Landeshauptstadt München hat 17 derartige Erhaltungssatzungen beschlossen. Anders als das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das nach der entsprechenden Satzung der Landeshauptstadt für das gesamte Stadtgebiet gilt, kann der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches des Bundes nur Gebäude in den räumlich festgelegten Erhaltungssatzungsgebieten betreffen. Neben München hat auch die Stadt Erding zwei Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erlassen.
Wenn Gemeinden neue Milieuschutzsatzungen erlassen, gilt in diesen Gebieten der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen automatisch. Ein flächendeckendes Umwandlungsverbot – etwa für den Großraum München oder gar für ganz Bayern – ist nicht zulässig.
Die Genehmigung für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ist zu versagen, wenn eine mietpreisbedingte Verdrängungsgefahr besteht, weil sich die Mieter ihre Wohnung nach Mieterhöhungen nicht mehr leisten können, und die Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
In welchen Fällen ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht, ist unmittelbar im Baugesetzbuch geregelt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern. Ebenso besteht ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die Wohnung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers veräußert werden soll. Der Genehmigungsantrag ist bei der Gemeinde zu stellen.
3. Bioethik-Kommission der Staatsregierung erneut eingesetzt / Staatskanzleiministerin Haderthauer „Rasante Entwicklung der Biowissenschaften / Bioethik-Kommission leistet wichtigen Beitrag für Diskussion in Politik und Gesellschaft / Sterbehilfe und Organspende wichtige Themen“
Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer beschlossen, die Bioethik-Kommission der Staatsregierung für die 17. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags erneut einzusetzen. Staatskanzleiministerin Haderthauer: „Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Biowissenschaften werden Politik und Gesellschaft verstärkt mit Problemstellungen konfrontiert, deren politische, fachliche, ethische und juristische Bewertung vertieftes Fachwissen voraussetzt. Die Bioethik-Kommission steht für fachlich unabhängige Beratung und leistet einen wichtigen Beitrag für die Diskussion bioethischer Fragen in Politik und Gesellschaft.“
Die Bioethik-Kommission hat sich in den letzten Jahren unter anderem mit „Biobanken“, Fortpflanzungsmedizin, den Möglichkeiten der Gentechnologie und der Embryonenadoption befasst. „Im Kern geht es dabei um die Frage: ‚Ist alles, was technisch möglich ist, auch ethisch verantwortbar und wo sind die Grenzen?‘, oder auch umgekehrt: ‚Ist es ethisch vertretbar, einem Menschen den Zugang zu einer biowissenschaftlichen Errungenschaft zu verweigern, obwohl sie rein technisch möglich ist?‘ Zwei der Themen, über die in der laufenden Legislaturperiode vertieft zu diskutieren sein wird, sind Organspende und Sterbehilfe“, so Ministerin Haderthauer.
Den Mitgliedern der 16-köpfigen Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Marion Kiechle soll die Weiterarbeit in unveränderter Besetzung angeboten werden. „Der Dank der Bayerischen Staatsregierung gilt den Mitgliedern der Bioethik-Kommission, die sich engagiert in die öffentliche Debatte einbringen und auch diese Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen der Bioethik begleiten werden“, so Haderthauer abschließend.
Die Einrichtung der „Kommission der Bayerischen Staatsregierung für ethische Fragen in den Biowissenschaften“ geht auf einen Vorschlag der damaligen Behindertenbeauftragten der Staatsregierung Ina Stein im Jahr 2000 zurück. Im März 2001 hat der Ministerrat beschlossen, die Bioethik-Kommission einzusetzen. Auf Länderebene existiert ein ähnliches Gremium bislang nur in Rheinland-Pfalz. Auf Bundesebene fungiert der „Deutsche Ethikrat“ als vergleichbares Beratungsgremium für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung. Nähere Informationen zur bayerischen Bioethik-Kommission unter www.bioethik.bayern.de.
4. Finanzminister Söder: „Kabinett beschließt Förderung zur Modernisierung der Inselhalle in Lindau“
Das Bayerische Kabinett hat auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Markus Söder beschlossen, sich an den Kosten der Modernisierung der Inselhalle in Lindau zu beteiligen. „Lindau soll auch weiterhin Austragungsort der Nobelpreisträgertagung bleiben. Dies wird durch die heute beschlossene Förderung der Modernisierung der Inselhalle langfristig ermöglicht“, freute sich Finanzminister Söder.
Da die 1981 errichtete Inselhalle nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, hat die Stadt Lindau als Eigentümerin ein Baukonzept für die bedarfsgerechte Erweiterung und technische Überholung der Halle entwickelt. Mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten greift der Freistaat der Stadt Lindau bei der Modernisierung der in die Jahre gekommenen Inselhalle unter die Arme. Bis zu 21,75 Millionen Euro netto stellt der Freistaat hierfür zur Verfügung.
Die Nobelpreisträgertagungen werden in Lindau bereits seit dem Jahr 1951 abgehalten. Seitdem treffen sich dort im jährlichen Turnus Nobelpreisträger der Fachrichtungen Chemie, Physik und Medizin/Physiologie mit jungen Nachwuchswissenschaftlern. Die Lindauer Nobelpreisträgertagung ist eine einzigartige wissenschaftliche Veranstaltung von Weltrang, die weit über Bayern hinaus ausstrahlt. Die Modernisierung der Inselhalle liegt im Interesse des gesamten Freistaats, um die renommierte Tagung in Bayern halten zu können.
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