Bericht aus der Kabinettssitzung vom 09.12.2014
1. Staatsregierung begrüßt Bund-Länder-Konzept zur finanziellen Entlastung im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern / Staatsminister Dr. Söder: „Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund beteiligt sich an den Lasten der Länder.“
Finanzminister Dr. Markus Söder hat in der heutigen Kabinettssitzung über eine Verständigung von Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern berichtet.
Bayern rechnet in diesem Jahr mit über 30.000 neuen Asylbewerbern. Söder: „Dieser hohe Zugang stellt uns vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung.“ Ein Blick auf die Haushaltszahlen verdeutlicht die finanzielle Belastung des Freistaats: Im Jahr 2010 beliefen sich die Ausgaben noch auf knapp unter 100 Millionen Euro, für den Doppelhaushalt 2015/2016 sind jeweils über 470 Millionen Euro vorgesehen. In den Jahren 2014 bis 2016 werden sich die Gesamtausgaben des Freistaats auf rund 1,4 Milliarden Euro belaufen. „Dass der Bund sich nunmehr zumindest 2015 und voraussichtlich auch 2016 an diesen hohen Lasten beteiligt, ist ein positives Signal: Der Bund sieht die Unterbringung von Asylbewerbern auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung“, stellte Söder fest.
Die Verständigung zwischen Bund und Ländern sieht vor: Die Länder erhalten in den Jahren 2015 und – sofern die Belastung anhält – auch 2016 einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro. Auf den Freistaat würden jeweils rund 75 Millionen Euro entfallen. Dieser Ausgleich für die Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Zustrom von Asylbewerbern ist allerdings zur Hälfte von den Ländern über einen Zeitraum von 20 Jahren zu refinanzieren. In Bayern ist der Freistaat Kostenträger für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und erstattet – anders als in anderen Ländern – den Kommunen die entstehenden notwendigen Kosten.
2. Bildungsminister Dr. Spaenle konkretisiert Zielrichtung und Fahrplan der Pilotphase zur Mittelstufe Plus / Spaenle: „Pilotphase dient der ergebnisoffenen Bedarfsermittlung für zusätzliche Lernzeit – Pilotschulen sollen bayerische Gymnasiallandschaft repräsentativ abbilden“
Bayerns Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute im Ministerrat die Zielrichtung und den Fahrplan zur Einführung der Pilotphase zur Mittelstufe Plus weiter konkretisiert. Spaenle: „Die Mittelstufe Plus ist ein wichtiges Element einer umfassenden pädagogischen Weiterentwicklung des inhaltlich auf acht Jahre angelegten bayerischen Gymnasiums.“
Ziel der „Mittelstufe Plus“ ist, Schülerinnen und Schülern durch ein zusätzliches Jahr in der Mittelstufe pädagogisch begründet mehr Lernzeit zu gewähren. In einer zweijährigen Pilotphase soll u.a. ergebnisoffen beobachtet werden, wie viele Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe aufgrund pädagogischen Bedarfs zusätzliche Lernzeit in Anspruch nehmen.
Die am Pilotversuch teilnehmenden Schulen werden in einem regionalisierten Auswahlverfahren ermittelt. So soll über eine breite Streuung der Pilotschulen in allen Regionen Bayerns und unter Berücksichtigung der jeweils regional unterschiedlichen Situation von Stadt und Land, Größe, Ausbildungsrichtungen oder Sprachenfolgen ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis des Pilotversuchs sichergestellt werden.
Zur Unterstützung der Pilotschulen werden die Lehrerwochenstunden, die in den Mittelstufe-Plus-Klassen gegenüber der Regelklasse weniger unterrichtet werden, belassen. Zusätzlich erhält jedes Gymnasium für die konzeptionelle und organisatorische Projektarbeit vier Anrechnungsstunden. Start des Pilotversuchs Mittelstufe Plus ist zum Beginn des Schuljahrs 2015/2016.
Bildungsminister Spaenle: „Im Februar 2015 werden die Schulen ausgewählt sein. Mit ihnen wollen wir – wie den gymnasialen Verbänden zugesagt – gemeinsam die Pilotphase konzipieren.“
3. Bayern setzt wichtige Anliegen bei Krankenhausreform durch – Huml berichtet im Ministerrat über Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Bayern erwartet deutliche Verbesserungen durch die von Bund und Ländern geplante Krankenhausreform. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml berichtete am Dienstag im Kabinett über die Eckpunkte, auf die sich die zuständige Arbeitsgruppe in Berlin geeinigt hat. Bei der Sitzung am vergangenen Freitag konnten wichtige Anliegen Bayerns durchgesetzt werden.
Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der globalen Vergütungsdegression bei Mengensteigerungen. Ab 2017 werden mengenbedingte Kostenvorteile infolge von Mehrleistungen nur noch bei dem einzelnen Krankenhaus berücksichtigt – und nicht mehr als für alle preissenkend. Außerdem soll – wie von Bayern gefordert – bei den Vergütungen die tatsächliche Kostenentwicklung besser berücksichtigt werden. Zusätzlich konnte auch eine bessere Vergütung der Notfallambulanzen erreicht werden.
Huml betonte: „Ich freue mich, dass sich die Arbeitsgruppe auf wichtige Weichenstellungen verständigen konnte. Damit haben wir die Grundlagen für notwendige Reformen gelegt. Die Arbeit hat sich gelohnt – auch im Interesse der Patientinnen und Patienten.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Bayern hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass künftig Qualitätsaspekte verstärkt berücksichtigt werden. In Zukunft müssen die Ergebnisse aber für Patienten und ihre Angehörigen transparenter dargestellt werden, so dass sich Patienten besser über die Qualität von Krankenhäusern informieren können. Außerdem erhalten sie einen Anspruch, vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen.“
Ferner werden Qualitätszuschläge und Qualitätsabschläge eingeführt. Zudem können Länder Qualitätsindikatoren zum verbindlichen Bestandteil ihrer Krankenhausplanung machen.
Darüber hinaus wurde ein Pflegestellenförderprogramm vereinbart. Damit soll die patientengebundene Pflege gefördert werden. Das Programm hat einen Umfang von 660 Millionen Euro für den Förderzeitraum von drei Jahren. Ferner soll eine Expertenkommission Vorschläge entwickeln, welcher zusätzliche Pflegebedarf für demenzerkrankte, pflegebedürftige oder behinderte Patienten besteht.
Vorgesehen ist außerdem ein Investitions- und Strukturfonds. Damit sollen die Bundesländer dabei unterstützt werden, notwendige Umstrukturierungen voranzubringen. Für diesen Zweck werden bis zu 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
4. Neue Methoden zur Bekämpfung des Salafismus: Ministerrat stimmt Bericht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Gründung eines „Präventionsnetzwerkes Salafismus“ zu
Der Bayerische Ministerrat hat heute die Weichen dafür gestellt, zur Bekämpfung des Salafismus alle Maßnahmen der Prävention und der Intervention genau zu analysieren und zu bündeln. Das Kabinett stimmte einem Bericht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Innen-, Justiz-, Kultus-, Wissenschafts- und Sozialministerium zu. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln und zu einem sog. „Bayerischen Präventionsnetzwerk Salafismus“ zu vernetzen. „Der Salafismus ist die derzeit am schnellsten wachsende islamistische Strömung in Deutschland. Es gilt nun, eine gebündelte, breitenwirksame und langfristige Strategie zur Salafismusbekämpfung zu entwickeln“, so Herrmann. Denn Salafisten lehnten westliche Gesetze sowie Werte und Grundrechte der westlichen Gesellschaftssysteme als unislamisch und unterlegen kategorisch ab. Die Arbeitsgruppe soll dem Ministerrat zudem einen Vorschlag für eine zentrale Beratungsstelle und gegebenenfalls für einen Beirat ‚Prävention‘ unterbreiten.
In Bayern gibt es derzeit zahlreiche präventive Einzelmaßnahmen, um salafistischer Radikalisierung vorzubeugen, unter anderem:
- den Modellversuch islamischer Unterricht,
- das Kompetenznetzwerk der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz,
- die Aktivitäten der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
- die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Polizei und muslimischen Einrichtungen,
- die Vermittlung interkultureller Kompetenzen innerhalb der Polizei,
- die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz, allen voran die
Aufklärungsarbeit durch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, - die Schulungen von Multiplikatoren auf verschiedenen Ebenen,
- die Fortbildung der Richter und Staatsanwälte,
- Schulungen der Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten.
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