Bericht aus der Kabinettssitzung vom 1. Dezember 2015
1. Bayern stellt mit Programm zur Förderung von digitalen Gründerzentren die Weichen für die Digitalisierung in allen bayerischen Regionen / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Unser neues Programm unterstützt digitale Gründer mit der erforderlichen Infrastruktur, schafft ein verzweigtes Netzwerk und macht sie fit für den Markt“
1. Bayern stellt mit Programm zur Förderung von digitalen Gründerzentren die Weichen für die Digitalisierung in allen bayerischen Regionen / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Unser neues Programm unterstützt digitale Gründer mit der erforderlichen Infrastruktur, schafft ein verzweigtes Netzwerk und macht sie fit für den Markt“
Mit einem Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im digitalen Bereich stellt die Staatsregierung die Weichen, um die Digitalisierung in allen Regierungsbezirken noch stärker voranzubringen. Den hierfür geplanten Förderrichtlinien stimmte das Kabinett heute zu. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner erklärte: „Unser Programm unterstützt digitale Gründer mit der erforderlichen Infrastruktur, schafft ein verzweigtes Netzwerk und macht sie fit für den Markt. Das ist in Deutschland einmalig, nicht nur wegen des Volumens von insgesamt 80 Millionen Euro.“ Ziel ist es nach den Worten der Ministerin, in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Gründerzentrum im Bereich Digitalisierung zu etablieren, das Gründer in Kooperation mit Hochschule und Wirtschaft und mit Unterstützung der Kommune gezielt fördert. Durch Aufbau und Unterstützung eines regionalen Netzwerks bietet es nicht nur Räume, sondern auch ein Beratungs-, Coaching und Netzwerksystem. Hierfür sowie für die unmittelbare Anlaufförderung von digitalen Start-ups mit zukunftsfähigen innovativen Geschäftsmodellen werden 80 Millionen Euro bereitgestellt. Ministerin Aigner: „Die optimalen Standorte für die Gründerzentren ermitteln wir durch ein Wettbewerbsverfahren mithilfe einer externen Jury. Die Anbindung der Gründerzentren an die Hochschulen wird technische Aktualität garantieren, die Vernetzung mit Unternehmen sichert die erforderliche Praxisnähe.“
Zum Zeitplan kündigte Staatsministerin Aigner an, bereits diese Woche den Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über das neue Programm zu informieren. Auch das Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der Standorte soll nun zügig eingeleitet werden. Darin werden Kommunen, Hochschulen oder Privateinrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht aufgerufen, bis zum 13. Mai 2016 beim Wirtschaftsministerium ihre Konzepte einzureichen. Nähere Informationen werden auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
2. Weiterentwicklung des „Hauses der Forschung“ zur „Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur“ / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „In Nürnberg und München optimale Strukturen für Förderberatung und Wissenstransfer aus einer Hand schaffen“ / Bayerische Patentallianz wird neuer Partner
Das Kooperationsmodell „Haus der Forschung“ zur Forschungs- und Innovationsförderung in Bayern wird strukturell umgebaut und trägt ab 1. Januar 2016 die Bezeichnung „Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur“. Über den Stand der Weiterentwicklung berichteten Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle und Wirtschaftsministerin Ilse Aigner im Kabinett. Aigner und Spaenle: „Das Haus der Forschung ist schon jetzt Bayerns erste Adresse für Forschung, Entwicklung und innovative Projektideen. Mit der Bayerischen Patentallianz kommt jetzt ein neuer schlagkräftiger Partner hinzu. Dadurch können wir Hochschulen und Unternehmen noch besser über den gesamten Forschungs- und Innovationsprozess bis hin zur Patentanmeldung begleiten. Mit der engeren Verzahnung schaffen wir ein vernetztes umfangreiches Serviceangebot rund um die Technologieförderung und den Wissenstransfer.“
Das Haus der Forschung wurde bislang von vier Institutionen getragen: Bayern Innovativ, Bayerische Forschungsallianz, Projektträger Bayern und Bayerische Forschungsstiftung. Der strukturelle Umbau wurde durch den Evaluierungsprozess „HdF2014plus“ eingeleitet. Erste Änderungen, zum Beispiel die Schaffung einer Stabstelle zur besseren Koordinierung der fünf Partner, wurden bereits umgesetzt. Ebenso werden angesichts der wachsenden Bedeutung europäischer Fördermittel die Aktivitäten in Brüssel weiter ausgebaut.
Um die inhaltliche Erweiterung und die Aufnahme der Bayerischen Patentallianz als weiteren Partner zu verdeutlichen, erfolgt zum 1. Januar 2016 die Umbenennung in Bayerische Innovations- und Forschungsagentur. Spaenle und Aigner sind sich einig: „Damit bieten wir an den Standorten in München und Nürnberg die optimalen Strukturen für Förderberatung und Wissenstransfer aus einer Hand.“
3. Gesetzentwurf gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit / Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Objektive Zertifikats-Kriterien für Bürger, Steinmetze und Friedhofbetreiber“
Das Kabinett hat heute einen von Gesundheitsministerin Melanie Huml vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung gebilligt. Den bayerischen Friedhofsbetreibern soll es ermöglicht werden, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. In dem Gesetzentwurf sind auch die grundlegenden Anforderungen an die Nachweise geregelt.
Ministerin Huml betonte: „Leider gibt es immer noch Teile der Welt, in denen schlimmste Formen von Kinderarbeit vorkommen. Dies betrifft auch die Grabsteinproduktion, die heutzutage ein internationales Geschäft ist. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir einen Beitrag gegen ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen leisten.“
Nach dem Gesetzentwurf sollen Friedhofsbetreiber in ihrer Friedhofssatzung bestimmen können, dass importierte Grabsteine aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der vorgeschriebene Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden. Die zertifizierende Organisation muss zudem bescheinigen, dass sie von der Natursteinindustrie unabhängig ist und dass es regelmäßige und sachkundige Kontrollen vor Ort gibt.
Ministerin Huml unterstrich: „Bürger, Steinmetze und Friedhofsbetreiber können mit dieser Regelung einfach und anhand objektiver Kriterien erkennen, ob ein Zertifikat ausreicht und daher anerkannt wird.“ Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Zertifikats tragen nicht die einheimischen Steinmetzunternehmen, sondern die ausstellenden Organisationen selbst. Für Steinmetzbetriebe mit großen Lagerbeständen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus eine Ãœbergangsregelung. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Verbandsanhörung. Anschließend wird er nochmals dem Kabinett vorgelegt. Danach wird der Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag zugeleitet.
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