Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. März 2015
1. Kabinett befasst sich mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot / Bildungsminister Spaenle: „Kabinett sieht keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf für Bayern / Bundesverfassungsgerichtsentscheidung wird sachgerecht im Verwaltungsvollzug beachtet / Kindeswohl und Schulfrieden im Mittelpunkt“
1. Kabinett befasst sich mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot / Bildungsminister Spaenle: „Kabinett sieht keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf für Bayern / Bundesverfassungsgerichtsentscheidung wird sachgerecht im Verwaltungsvollzug beachtet / Kindeswohl und Schulfrieden im Mittelpunkt“
Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle informierte heute das Kabinett über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausschließlich mit NRW-Landesrecht auseinandergesetzt. In Bayern gilt eine andere Regelung. Spaenle: „Für unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sie bestätigt und in der Praxis haben wir keine Probleme. Im Verwaltungsvollzug unserer bewährten bayerischen Regelung wird der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Wir werden uns dabei von der besonderen Schutzbedürftigkeit des Kindes und dem Schulfrieden leiten lassen.“
Zur Situation im Freistaat betonte Minister Spaenle: „Wir bekennen uns ganz klar zur Religionsfreiheit, die in unserer Bayerischen Verfassung verankert ist.“
Spaenle machte weiter deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung unverrückbar zur christlich-abendländischen Werteordnung und Tradition steht. Spaenle: „Bayern ist christlich-abendländisch geprägt. Unsere bayerische Regelung stellt im Spannungsfeld zwischen individueller Religionsfreiheit und Sicherung des Schulfriedens auf der anderen Seite einen guten und praktikablen Ausgleich dar.“ Zum Seitenanfang
2. Hochwasserrisikomanagement in Bayern / Umweltministerin Scharf: „Bewusstsein für Hochwassergefahren schaffen / Hochwasserrisikomanagement zentraler Baustein für umfassenden Hochwasserschutz“
Seit Montag, 16. März 2015, läuft die öffentliche Auslegung der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für die Donau und den Bodensee. Darauf wies die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf in der heutigen Kabinettssitzung hin.
Scharf: „Wir wollen Bayern hochwassersicher machen. Das Hochwasserrisikomanagement ist zentraler Baustein für einen umfassenden Hochwasserschutz. Wir reagieren damit auch auf den Klimawandel und die mögliche Zunahme von extremen Hochwasserereignissen. Es ist wichtig, dass sich alle Anlieger und betroffenen Kommunen der Hochwassergefahren bewusst sind.“
Die Pläne wurden im Laufe des Jahres 2014 auf Basis der Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten in Bayern erstellt. Sie beinhalten im Wesentlichen eine Maßnahmenauswahl sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene.
Scharf: „Risikoschwerpunkt in Bayern ist unter anderem die Donau von Ingolstadt bis zur Landesgrenze nach Österreich. Hier setzen wir bereits mit unserem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus auf natürlichen Hochwasserrückhalt und technischen Hochwasserschutz. Dabei haben gesteuerte Flutpolder an der Donau eine besondere Bedeutung.“
Das Hochwasserrisikomanagement wird in drei Stufen umgesetzt:In der ersten Stufe wurden bis Dezember 2011 in einer Risikobewertung die Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt. Das Ergebnis: Entlang von knapp 7.700 Kilometern Gewässer in Bayern besteht ein besonderes Hochwasserrisiko.Für diese Gewässer wurden in der zweiten Stufe in Bayern bis Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Sie sind im Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete veröffentlicht (www.iug.bayern.de). Über 650 Städte und Gemeinden, Träger überörtlicher Infrastruktur, Verbände, Fachbehörden, Bezirksregierungen, Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämter und das Landesamt für Umwelt haben anschließend bei der Erarbeitung der Entwürfe der Hochwasserrisikomanagement-Pläne Hand in Hand gearbeitet.
Die endgültige Fassung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne wird bis zum 22.12.2015 aufgestellt und veröffentlicht. Bis dahin können sich Bürger und Betroffene im Internet unter http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/hochwasser/index.htm und bei den jeweiligen Regierungen zu den Plänen äußern. Zum Seitenanfang
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