Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18.11.2013
1. Staatsregierung setzt weiter auf Bayerisches Schulfruchtprogramm / Bundesratsinitiative soll sicherstellen, dass höhere EU-Fördergelder rasch und umfassend bei den Schulen ankommen / Ernährungsminister Brunner: „Wir wollen den Kindern gesunde Lebensmittel schmackhaft machen“ / Schulfruchtprogramm bleibt bayerische Erfolgsgeschichte / Familienministerin Müller: „Gesunde Ernährung unserer Kinder liegt mir am Herzen – Unterstützung für betreutes Schulfrühstück an Grund- und Förderschulen“
3. Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Verbesserungen für die Bürger
1. Staatsregierung setzt weiter auf Bayerisches Schulfruchtprogramm / Bundesratsinitiative soll sicherstellen, dass höhere EU-Fördergelder rasch und umfassend bei den Schulen ankommen / Ernährungsminister Brunner: „Wir wollen den Kindern gesunde Lebensmittel schmackhaft machen“ / Schulfruchtprogramm bleibt bayerische Erfolgsgeschichte / Familienministerin Müller: „Gesunde Ernährung unserer Kinder liegt mir am Herzen – Unterstützung für betreutes Schulfrühstück an Grund- und Förderschulen“
Der Freistaat will bei der Schulverpflegung auch künftig bundesweit die Vorreiterrolle einnehmen. Um das erfolgreiche bayerische Schulfruchtprogramm noch attraktiver zu machen, hat Ernährungsminister Helmut Brunner in der Kabinettssitzung daher eine Bundesratsinitiative der Staatsregierung angekündigt. Sie soll sicherstellen, dass der ab dem kommenden Schuljahr von 50 auf 75 Prozent aufgestockte EU-Anteil an den Fördermitteln möglichst rasch und umfassend den bayerischen Kindern zugute kommt. „Mit unserem Schulfruchtprogramm machen wir jungen Leuten gesunde Lebensmittel schmackhaft“, sagte Brunner. Gerade im Grundschulalter seien die Chancen groß, die Wertschätzung für Obst und Gemüse zu verbessern und so den Grundstein für dauerhaft gesunde Ernährung zu legen. Das Schulfruchtprogramm bleibe deshalb fester Bestandteil bayerischer Ernährungspolitik. „Wenn wir für dieses wichtige Programm künftig mit jedem Euro aus Landesmitteln drei weitere aus Brüssel mobilisieren können, müssen wir diese Chance auch nutzen“, so der Minister. Die bayerische Bundesratsinitiative soll die dafür notwendige Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes auf den Weg bringen.
Das bayerische Schulfruchtprogramm ist Brunner zufolge eine Erfolgsgeschichte: 2.000 und damit mehr als drei Viertel der bayerischen Grundschulen nehmen derzeit an dem Programm teil. So erhalten rund 350 000 Schülerinnen und Schüler einmal in der Woche kostenlos frisches Obst und Gemüse. Drei Millionen Euro stellt der Freistaat dafür jährlich aus Landesmitteln zur Verfügung, weitere 3,1 Millionen Euro kamen bisher aus EU-Mitteln. Brunner kündigte an, den Spielraum, den die zusätzlichen EU-Mittel bieten, voll auszunutzen. Schon jetzt fließen rund ein Viertel der für Deutschland bereit gestellten EU-Mittel in den Freistaat. Dass das Geld gut angelegt ist, zeigt eine Evaluierung durch die TU München: Danach hat die Beliebtheit von Obst und Gemüse bei den Schulkindern deutlich zugenommen.
Bayerns Familienministerin Emilia Müller kündigte zudem an, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 die Einrichtung neuer Frühstückangebote an Grund- und Förderschulen zu unterstützen. Müller: „Die gesunde und ausgewogene Ernährung unserer Kinder ist mir sehr wichtig. Denn wie allseits bekannt, ist ein gesunder und leistungsfähiger Geist nur in einem gesunden Körper zuhause. Ich möchte den Grund- und Förderschulen, die für sich einen Bedarf an einem betreuten Schulfrühstück sehen, ein solches Angebot ermöglichen!“
Das Bayerische Familienministerium erarbeitet derzeit ein Förderkonzept. Im Rahmen eines 3- jährigen Modellprojektes sollen – nach dem Vorbild bestehender Projekte wie beispielsweise brotZeit e.V. oder „denkbar“ – ab dem kommenden Schuljahr gemeinnützige Dienstleister gefördert werden, die Grund- und Förderschulen bei der Organisation und Umsetzung eines täglichen Frühstücksangebotes konzeptionell, organisatorisch, personell und finanziell unterstützen und begleiten.
2. Europaministerin Merk weist Kritik der EU-Kommission zurück: „Deutsche Leistungsbilanzüberschüsse sind Ausdruck der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Fleißes der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ / EU-Kritik an Deutschlands Haushalt als unerträgliche Einmischung in nationale Kernkompetenzen zurückgewiesen / Wirtschaftsministerin Aigner: „Deutsche Wettbewerbsfähigkeit nutzt Europa“
Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk hat die Kritik der Europäischen Kommission an den hohen Leistungsbilanzüberschüssen Deutschlands und am deutschen Staatshaushalt als unbegründet zurückgewiesen. Merk: „Die Leistungsbilanzsalden sind unmittelbarer Ausdruck der unterschiedlichen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeiten der jeweiligen Volkswirtschaften. Der deutsche Überschuss zeigt vor allem die Stärke der deutschen Industrie auf den Weltmärkten und ist Ausdruck ihrer Leistungsfähigkeit und des Fleißes der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wirtschaftsministerin Aigner: „‚Made in Germany‘ ist erfolgreich und weltweit gefragt – nicht weil wir billig sind, sondern weil deutsche Produkte innovativ und qualitativ hochwertig sind und unsere Unternehmen kundenorientiert und effizient arbeiten.“ Merk und Aigner betonten: „Die Leistungskraft Deutschlands nutzt Europa und schadet unseren europäischen Partnern nicht. Sie ist Ansporn insbesondere für Peripherieländer wie Portugal oder Spanien, ihr Leistungsbilanzdefizit abzubauen und mit verbesserter Wettbewerbsfähigkeit ihre eigenen Exporte zu steigern. Außerdem versetzt sie Deutschland überhaupt erst in die Lage, europäischen Schuldenländern bei der Überwindung ihrer Finanzkrise zu helfen.“ Die Europaministerin wies darauf hin, dass die von der EU-Kommission angekündigte Untersuchung ergebnisoffen ist und erst an deren Ende eine Feststellung stehen kann, ob in der Leistungsbilanz Deutschlands überhaupt ein Ungleichgewicht besteht, das europäischen Regeln widerspräche. Sanktionen für überhöhte Leistungsbilanzüberschüsse seien jedenfalls ausgeschlossen. Merk: „Auch wenn die Kritik der Kommission zurückzuweisen ist, ist immerhin anzuerkennen, dass es der Kommission, wie sie selbst sagt, nicht darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands oder die Exportleistung Deutschlands einzuschränken.“
Als „unerträgliche Einmischung in nationale Kernkompetenzen“ hat Merk auch die Kritik der EU-Kommission am deutschen Haushalt scharf zurückgewiesen und die Kommission aufgefordert, sich endlich strikt auf die Kernaufgaben der Europäischen Kommission zu konzentrieren. Merk: „Die neuerliche Kritik der EU-Kommission an Ehegattensplitting, Betreuungsgeld wie auch an unserem Steuer- oder Bildungssystem ist in aller Schärfe zurück zu weisen. Es ist zwar richtig, wenn die EU-Kommission im Rahmen der Kontrolle der Haushaltsentwürfe der Mitgliedstaaten überprüft, ob die Defizitgrenzen des Euro-Stabilitätspaktes eingehalten werden. Der Kommission fehlt aber jegliche demokratische Legitimation und Zuständigkeit, sich in politische Entscheidungen der Mitgliedstaaten einzumischen und diese als Fehlanreize abzuqualifizieren. Die Kommission soll sich darum kümmern, übermäßiger Verschuldung vorzubeugen; alles andere geht die Kommission schlicht nichts an.“ Merk bezeichnete es als Treppenwitz, wenn der erfolgreichsten Volkswirtschaft in Europa aus Brüsseler Amtsstuben Tipps gegeben werden, deren Umsetzung unsere Volkswirtschaft schwächen würde. Die Ministerin erneuerte die bayerische Forderung durch eine drastische Verschlankung von EU-Kommission und deren Apparate das Subsidiaritätsprinzip zu stärken. Merk: „Wenn wir die Herzen der Menschen für den Europäischen Gedanken zurückgewinnen wollen, müssen wir die Europäische Union zu einem Europa der Menschen machen und nicht der Bürokraten.“
3. Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Verbesserungen für die Bürger
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Belastungen von Bürgern durch kommunale Abgaben zu begrenzen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Nach 20 Jahren muss für den Bürger endgültig klar sein, ob er etwa für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, den Anschluss an das öffentliche Straßennetz oder für die Verbesserung oder Erneuerung einer Straße noch zahlen muss oder nicht – das bayerische Kommunalabgabenrecht passen wir damit zugleich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an.“
Die Zinsen für kommunale Abgabenforderungen orientieren sich künftig am jeweils geltenden Zinsniveau. „Die bisherige starre Regelung, jährlich sechs Prozent Zinsen für Geld zu bezahlen, das man Kommunen schuldet, wird den marktüblichen Zinsschwankungen nicht gerecht. Gerade die Entlastung in Zeiten niedriger Zinsen möchten wir auch an die Bürger weitergeben. Deshalb sollen kommunale Abgabenforderungen jährlich nur noch mit zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verzinst werden“, berichtet Herrmann.
Entlastungen soll es auch bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben. Künftig können die Beitragslasten auf jährliche Teilleistungen zeitlich gestreckt werden. Herrmann: „Damit müssen Beiträge für den kommunalen Straßenausbau nicht mehr wie bisher sofort in voller Höhe bezahlt werden. Das mildert die Belastung der Betroffenen deutlich ab.“
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