Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. Oktober 2020
Talente fördern und Wettbewerb stärken: Freistaat bringt umfassende Hochschulreform auf den Weg / Größtmögliche Freiheit an den bayerischen Hochschulen / Deutschlandweit einmaliger Systemwandel
Bayern ist das Land von Wissenschaft und Forschung. Damit das auch in Zukunft so sein wird, hat der Freistaat im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe die Hightech Agenda Bayern und die Hightech Agenda Plus gestartet. Sie bilden zusammen eine bundesweit einzigartige Technologieoffensive. Ein zentraler Teil dieser Offensive ist eine umfassende Hochschulreform. Damit sendet Bayern ein kraftvolles Signal des Aufbruchs und fördert die Entwicklung neuester Technologien sowie ihre Umsetzung in die Praxis. Das Ziel: Größtmögliche Freiheit für und in den Hochschulen, um ihre Eigenverantwortung zu stärken und zu erweitern.
Die bayerischen Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) beziehungsweise Technische Hochschulen und die Kunsthochschulen sind die zentralen Stellschrauben dieser Entwicklung. Durch eine moderne Hochschulaufstellung sollen sie ihre Potenziale und ihre Funktion für die Gesellschaft in Zukunft noch besser ausschöpfen können. Nach intensivem Austausch mit den Hochschulverbünden und weiteren Experten hat der Ministerrat heute Eckpunkte für die Hochschulreform beschlossen. Im Anschluss beginnt nun die Ausarbeitung des konkreten Gesetzentwurfs zur Novellierung des Hochschulrechts.
Die Aufgaben der bayerischen staatlichen Hochschulen werden durch die Hochschulreform in Zukunft als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer neu gefasst. Betont werden dabei die Verantwortung für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie und künstlerische Kreativität. Zudem wird der anwendungsbezogene Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften hervorgehoben. Der geplante Systemwandel im bayerischen Hochschulwesen ist deutschlandweit einmalig: Nachhaltigkeit, die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt, eine weiter zunehmende Internationalisierung und die Pflege ihrer digitalen Kompetenz werden als weitere Aufgaben der Hochschulen besonders betont.
1. Mehr Wissenstransfer in die Praxis
Der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft soll erweitert und erleichtert werden, um Innovationsstreben, Gründungsgeschehen und lebenslanges Lernen noch mehr zu unterstützen. Dazu ist unter anderem geplant:
• Neue Anreize für die unternehmerische Betätigung der Hochschulen, Unterstützung erster Gründungsschritte für Start-Ups in den Hochschulen und Gründungsfreisemester;
• Erleichterung für Professorinnen und Professoren, neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit auch unternehmerisch tätig zu werden;
• Angebot innovativer, spezifisch zugeschnittener Formate für den Erwerb von Teil-Qualifikationen sowie für Weiterbildung im Sinne der offenen Hochschule an einen möglichst breiten Adressatenkreis.
2. Mehr Freiheit bei der Lehre
Die Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Freiräume bei der Einteilung der Lehre erhalten. Sie sollen künftig über ein Gesamtlehrdeputat verfügen. Das ermöglichst es, künftig flexibler, schneller und selbstständig auf neue Herausforderungen und Aufgaben reagieren zu können.
3. Mehr Attraktivität im internationalen Wettbewerb
Im Werben um die besten Köpfe konkurriert Bayern im internationalen Wettbewerb. Ein wuchtiges Attraktivitätsprogramm soll den Hochschulen weitere Möglichkeiten geben, die besten Köpfe für Bayern zu gewinnen. Dazu ist unter anderem vorgesehen:
• Übertragung des Berufungsrechts auf Hochschulen und deren Möglichkeit, Berufungsverfahren selbst zu regeln;
• Schaffung von Tenure-Track-Professuren und des neuen Qualifikationswegs der Nachwuchsgruppenleitung; Einführung einer HAW-Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften;
• mehr fremdsprachige, insbesondere englischsprachige Studiengänge zur Steigerung der Attraktivität des bayerischen Hochschulstandorts und verbesserte Sichtbarkeit im internationalen Wettbewerb; dabei begleitend ergänzende Vermittlung von Deutschkenntnissen;
• Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche an den HAW.
4. Mehr Selbstständigkeit durch neue Organisationsform
Die Hochschulen des Freistaates Bayern werden in Zukunft im Regelfall als reine Personal-Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Wenn sie möchten, können sie aber auch beim bisherigen teilstaatlichen Organisationsmodell bleiben. Die Hochschulen erhalten auch in dieser Hinsicht volle Freiheit und mehr Selbständigkeit, sogenannte externe Governance. Als Körperschaften werden sie selbstständige Partner des Freistaates und gewinnen mehr wirtschaftliche Selbständigkeit. Das soll Anreize schaffen und die Effizienz weiter stärken. Die neue Organisationsform erhält folgende Eckpfeiler:
• Grundfinanzierung wie bisher durch den Freistaat, jedoch mit Bereitstellung eines Globalbudgets, um eigenverantwortlich wirtschaften und strategische Entwicklungsentscheidungen treffen zu können;
• stärkere Ergebnis-Orientierung mit Verpflichtungen über Entwicklungsplanung und durch Zielvereinbarungen.
5. Volle Freiheit für die Binnenorganisation
Die Hochschulen können auch ihre eigenen Binnenstrukturen künftig frei und ohne gesetzliche Vorgaben eigenverantwortlich über eine eigene Organisationssatzung ausgestalten, wenn und soweit sie das möchten. Das ermöglicht passgenaue Organisations- und Leitungsstrukturen mit Blick auf Größe, Schwerpunkte und die eigenen Vorstellungen der jeweiligen Hochschule. Die Freigabe der sogenannten internen Governance der Hochschulen entspricht einer wesentlichen Forderung der Hochschulen. Das Gesetz gibt künftig nur die verfassungsrechtlichen Leitlinien vor.
6. Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Auch die Anliegen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie der Studierenden hat das neue Hochschulrecht fest im Blick. Dazu gehören u.a.:
• gezielte Stärkung der Karriereentwicklung des akademischen Mittelbaus, um die Gewinnung und Bindung hervorragenden Personals sicherzustellen;
• Landesstudierendenbeirat, dessen Mitglieder aus dem Kreis der gewählten Mitglieder der Studierendenvertretungen der jeweiligen Hochschulen gewählt werden
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Pressemitteilung Nr. 172 der Bayerischen Staatskanzlei( PDF 52.71 Kb)
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