Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. Dezember 2020
1. Bayern verstärkt Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer / Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten / Verstärkte Kontrollen
1. Bayern verstärkt Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer / Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten / Verstärkte Kontrollen
Bayern verstärkt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch den Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer. Ein entsprechendes Konzept haben das Gesundheitsministerium und das Innenministerium am Dienstag dem Kabinett vorgestellt. Das Konzept sieht unter anderem eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr Kontrollen im Grenzbereich vor. Dies gilt besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Außerdem sollen die Gesundheitsämter im Zeitraum ab sofort und bis mindestens 6. Januar 2021 einen besonderen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Quarantänevorschriften legen. Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt.
Konkret ist vorgesehen, dass die Bayerische Polizei und die Bundespolizei im Zeitraum verstärkt Kontrollen im Grenzbereich sowie an Grenzübergängen sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg (Hauptreiserouten) durchführen. Dabei werden die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) und die Ausgangssperre ab 21.00 Uhr überprüft. Außerdem wird auf die Quarantänevorschriften hingewiesen.
Für Einreisende aus Risikogebieten gilt im Grundsatz bereits eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahmeregeln, zum Beispiel für Berufspendler, bleiben unberührt. Unabhängig davon sind alle Pflegekräfte, also auch ausländische, verpflichtet, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen.
Zusätzlich gilt ab morgen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eine Regelung, nach der alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Vorlage eines negativen Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 72 Stunden nach Einreise verpflichtet werden. Der Test sollte bereits nach Möglichkeit im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern.
Ergänzend kann die Testung der Reiserückkehrer in den lokalen Testzentren sowie bei den niedergelassenen Ärzten im Rahmen des Bayerischen Testangebots durchgeführt werden. Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen.
Insgesamt gilt weiter die dringende Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger, von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden zum Schutz der gesamten Bevölkerung konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert.
2. Bayerische Therapiestrategie als Innovationsturbo gegen Corona auf den Weg gebracht / 50 Mio. Euro für die Entwicklung von CoViD-19-Medikamenten / Starke Förderung von bayerischen Forschungspartnern und Unternehmen
Hochwertige Corona-Impfstoffe stehen inzwischen bereit oder befinden sich kurz vor der Marktzulassung. Es fehlt aber noch an wirksamen Medikamenten gegen CoViD-19. Bayern geht deshalb nun bei der Bekämpfung der Pandemie einen Schritt weiter: Mit der heute vom Ministerrat beschlossenen bayerischen Therapiestrategie zündet die Staatsregierung mit insgesamt 50 Millionen Euro den Innovationsturbo und fördert Forschung und Entwicklung der heimischen Biotechnologiebranche.
Bayerns Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten bereits mit Hochdruck an innovativen Verfahren und Wirkstoffen. Allein im Großraum München sitzen ca. 270 Biotechnologie- und Pharma-Unternehmen mit Kernkompetenz in der Entwicklung innovativer Therapeutika und Diagnostika. Weitere Cluster befinden sich insbesondere in Regensburg und Würzburg.
Durch eine weitere Stärkung der exzellenten Pharma- und Biotechnologiebranche will die Staatsregierung erfolgversprechende bayerische Therapieansätze auf den letzten Metern zur Zulassungsreife unterstützen.
Finanziert wird das Förderprogramm aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Die Mittel fließen in die Entwicklung von Medikamenten und Therapien gegen teils lebensbedrohliche Erkrankungen, die das SARS-CoV-2-Virus hervorruft. Es sind Fördersätze von bis zu 50 Prozent, für kleine Unternehmen sogar bis zu 70 Prozent möglich. Auch die häufig sehr kostspieligen klinischen Studien sind förderbar.
Angesichts hoher Infektionszahlen ist Eile geboten. Die Staatsregierung verteilt die Fördermittel deshalb im Express-Verfahren über etablierte Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums. Zudem werden in einem Bewilligungsverfahren mit fachlicher Einzelfallprüfung solche Ansätze priorisiert, deren Umsetzung rasche Erfolge verspricht. Ein neutrales Expertengremium unterstützt bei der Bewertung und Auswahl der Vorhaben. Zudem wird die bayerische Therapiestrategie so ausgestaltet, dass sie eine künftige vergleichbare Bundesförderung sinnvoll ergänzt.
3. Bayern unterstützt Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege in Corona-Pandemie / Bis zu 2.000 Euro pro Verein als Ersatz von Einnahmeausfällen
Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten- und Heimatvereine sowie Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsgesellschaften, gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im Freistaat mit. Durch ihre verschiedenen, von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Aktivitäten, insbesondere auch in der Jugendarbeit, wirken sie identitätsstiftend und generationenverbindend. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen und Festen fehlt jedoch vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen – diese werden zur Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt. Mit dem Hilfsprogramm will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern – soweit keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten bestehen – einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50% der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten bis zu 2.000 Euro pro Verein. Die Unterstützung können insbesondere Vereine in Anspruch nehmen, die Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform sind. Das Gesamtvolumen des Hilfsprogramms beläuft sich auf 5 Millionen Euro.
Ministerialdirigent Stefan Graf, derzeit Abteilungsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 die Funktion des Amtschefs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus übertragen. Der bisherige Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Ministerialdirektor Herbert Püls, wird zum Jahresende in den Ruhestand treten.
Der bisherige Direktor des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz, Wolfgang Gründler, wird mit Wirkung vom 1. März 2021 Generalstaatsanwalt in Bamberg. Er folgt Generalstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky, der mit Ablauf des Monats Februar 2021 in den Ruhestand treten wird.
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Pressemitteilung-Nr.-206-vom-22.12.2020( PDF 102.09 Kb)
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