Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. November 2015
1. Gestiegene Terrorgefahren: Kabinett beschließt Konzept von Innenminister Joachim Herrmann zur Verstärkung der bayerischen Sicherheitsbehörden / 300 neue Stellen, davon 150 Stellen für mehr Schleierfahndung und zusätzlich 65 Millionen Euro für noch bessere Ausstattung der Sicherheitskräfte
1. Gestiegene Terrorgefahren: Kabinett beschließt Konzept von Innenminister Joachim Herrmann zur Verstärkung der bayerischen Sicherheitsbehörden / 300 neue Stellen, davon 150 Stellen für mehr Schleierfahndung und zusätzlich 65 Millionen Euro für noch bessere Ausstattung der Sicherheitskräfte
Der Ministerrat hat ein Konzept von Innenminister Herrmann zur Verstärkung der bayerischen Sicherheitsbehörden beschlossen. „Damit sind wir für die gestiegenen Terrorgefahren nach den verheerenden Terroranschlägen in Paris noch besser gewappnet“, erklärte Innenminister Herrmann. Im Mittelpunkt der Planungen stehen 300 neue Stellen für Polizei, Verfassungsschutz, Steuerfahndung und Sozialverwaltung in Bayern. Diese ergänzen die bereits im Januar 2015 beschlossenen 100 zusätzlichen Stellen für bayerische Sicherheitsbehörden. Herrmann: „Außerdem werden wir mit 65 Millionen Euro die Ausstattung unserer Sicherheitskräfte zusätzlich optimieren.“ Die neuen Stellen und die zusätzlichen Ausstattungsmittel werden noch in den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2016 eingebracht.
Bei dem zusätzlichen Personal geht es insbesondere um 150 neue Stellen für die Schleierfahndung. Herrmann: „Damit verstärken wir unsere Fahndungsdienststellen und maximieren die Schleierfahndung vor allem in Grenznähe und an überörtlichen Straßen.“ Das ergänze die intensiven Grenzkontrollen der Bundespolizei, die laut Herrmann noch deutlich engmaschiger werden müssen. „Notfalls können wir vom Bund auch Aufgaben der Grenzsicherung übernehmen“, so der Innenminister.
Zusätzlich sollen 50 neue Stellen für die Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei geschaffen werden, um bei etwaigen terroristischen Einsatzlagen noch schneller und konsequenter eingreifen zu können. Auch die Kriminalpolizei soll um 50 Stellen verstärkt werden, vor allem im Bereich des Staatsschutzes. „Damit wollen wir kriminelle islamistische Strukturen noch besser aufdecken und zerschlagen“, betonte Herrmann. Unter anderem werde auch das Internet-Monitoring intensiviert und das Personal bei der Sprengstoffentschärfung des Bayerischen Landeskriminalamts aufgestockt. Wichtig sind nach den Worten des Innenministers auch die zur verstärkten Prävention gegen islamistische Radikalisierungsversuche geplanten weiteren 35 Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz und in der Sozialverwaltung sowie die zur besseren Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgesehenen 15 neuen Stellen für die ‚Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug‘ der Bayerischen Steuerfahndung.
Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 65 Millionen Euro will die Staatsregierung auf Vorschlag von Minister Herrmann unter anderem die Schutzausstattung der Bayerischen Polizei weiter optimieren. Herrmann: „Beispielsweise wollen wir für die Einsatzkräfte deutlich bessere Schutzwesten mit höheren Schutzklassen beschaffen.“ Daneben werden die Einsatztrainings bei der Bayerischen Polizei intensiviert und die entsprechenden Trainingszentren modernisiert. Auch werde gezielt bei den Spezialeinheiten investiert, unter anderem in speziell gepanzerte Fahrzeuge zur sicheren Bergung von Personen. Außerdem vorgesehen sind unter anderem eine bessere Ausstattung des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sowie neue Einsatzleitwägen für die Örtlichen Einsatzleitungen von Feuerwehr und Katastrophenschutz.
2. Kabinett beschließt bayerisches Betreuungsgeld / Familienministerin Emilia Müller: „Bayerisches Betreuungsgeld stärkt Wahlfreiheit der Eltern / Nahtloser Übergang gesichert / Beitrag zu nachhaltiger Familienpolitik“
Die Staatsregierung hat heute den Entwurf eines Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes beschlossen. Bayerns Familienministerin Müller hat als Kernanliegen des Betreuungsgeldgesetzes die Verlässlichkeit der Familienpolitik und die Wahlfreiheit der Eltern hervorgehoben: „Zum einen sichern wir einen möglichst nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung. Wir lassen die vielen Eltern nicht im Regen stehen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von der Bundesleistung profitieren können. Zum anderen ist es der Staatsregierung ein Herzensanliegen, mit dem bayerischen Betreuungsgeld auch weiterhin die Wahlfreiheit der Eltern zu sichern. Über 73% der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern haben das Bundesbetreuungsgeld in Anspruch genommen. Dies ist ein klarer Auftrag der Eltern.“
Im Mittelpunkt der zweiten Befassung des Ministerrats mit dem Gesetzentwurf standen die Ergebnisse der Verbändeanhörung sowie die nachhaltige Ausgestaltung des Betreuungsgeldes. Insgesamt haben 11 von 20 angeschriebenen Familienverbänden und Verbänden mit Bezug zur Kindertagesbetreuung im Rahmen der Verbändeanhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf genutzt. „Dem Anliegen einiger Verbände haben wir Rechnung getragen und ermöglichen ab dem 15. Lebensmonat des Kindes einen Parallelbezug von Betreuungsgeld und ElterngeldPlus. So war es bisher auch bundesgesetzlich geregelt“, erläuterte die Ministerin eine Neuerung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. „Wir wollen mit dem Betreuungsgeld eine nachhaltige Familienpolitik sichern“.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 Inkrafttreten. Damit wird ein möglichst nahtloser Übergang von der Bundes- zur Landesleistung erreicht. Allein bis Jahresende 2015 profitieren von der Übergangsregelung etwa 40.000 Eltern in Bayern.
Das Bayerische Betreuungsgeld beträgt 150 Euro monatlich für höchstens 22 Lebensmonate. Es kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes beansprucht werden. Zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgeld ist, dass keine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Zusätzlich wird im Interesse der Gesundheitsprävention die Durchführung der altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung gemäß den Kinder-Richtlinien gefordert.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Jugendämter werden verpflichtet, beim Abschluss eines Betreuungsvertrags die Eltern zu informieren, dass durch die Inanspruchnahme der nach dem BayKiBiG geförderten Kinderbetreuung kein Betreuungsgeld mehr bezogen werden kann. Dies hat für die Eltern Erinnerungsfunktion.
Der Entwurf für das Bayerische Betreuungsgeldgesetz wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.
3. Personalentscheidung / Vertragsverlängerung des Staatsintendanten des Staatstheaters am Gärtnerplatz Josef E. Köpplinger
Der Ministerrat hat heute entschieden, den Vertrag des Staatsintendanten des Staatstheaters am Gärtnerplatz, Josef E. Köpplinger, bis zum 31.8.2023 zu verlängern. Josef E. Köpplinger hat die Intendanz des Staatstheaters am Gärtnerplatz seit September 2012 inne.
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