Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Februar 2015
1. Korrekturen beim Mindestlohn / Arbeitsministerin Müller: „Bayern steht zum Mindestlohn. Bei der Umsetzung sind aber Nachbesserungen dringend erforderlich“
1. Korrekturen beim Mindestlohn / Arbeitsministerin Müller: „Bayern steht zum Mindestlohn. Bei der Umsetzung sind aber Nachbesserungen dringend erforderlich“
Auf Vorschlag von Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute die Haltung der Bayerischen Staatsregierung zu dringend notwendigen Änderungen beim Mindestlohn festgelegt. „Die Bayerische Staatsregierung steht zum Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Umsetzung ist jedoch nicht praxistauglich, sondern kontraproduktiv. Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten zeigt sich hier großer Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die bürokratischen Anforderungen sind überzogen und die Kontrollen unverhältnismäßig. Die Wirtschaft darf nicht mit Bürokratie lahm gelegt werden. Nur eine funktionierende Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und kann gute Löhne zahlen. Deshalb muss hier sofort nachgebessert werden. Leitlinien der Korrekturen sind Praktikabilität und Vernunft. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist eine Regelung, die dem Schutzzweck des Mindestlohngesetzes gerecht wird und überbordende Bürokratie konsequent vermeidet“, so Müller. Die Umsetzung soll jetzt in der Berliner Koalition vorbereitet werden.
Die Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns sind vielfältig. Mit höchster Priorität müssen aus Sicht der Staatsregierung folgende Punkte verfolgt werden:
- Entlastung der Arbeitgeber durch Streichung unnötiger Dokumentationspflichten – sowohl bei den geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich wie auch in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen und Gleichlauf der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bestehenden Verpflichtungen. Die Gehaltsschwelle von derzeit 2958 Euro, die Dokumentationspflichten auslöst, ist inakzeptabel.
- Streichung der Auftraggeberhaftung
- Zeitungszusteller sollen so behandelt werden wie geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (reduzierte Sozialversicherungspauschale).
- Schaffung von Klarheit bei der Abgrenzung des vom Mindestlohn ausgenommenen Ehrenamtes zur Arbeitnehmereigenschaft, um für die im Ehrenamt Tätigen und deren Organisationen Rechtssicherheit zu schaffen. Gleiches gilt für mithelfende Familienangehörige.
- Aussetzung der Kontrollen durch den Zoll als Sofortmaßnahme bis zur Änderung bzw. Klarstellung der angesprochenen Fragen.
- Generelle Evaluation des Gesetzes schon zum 30.06.2015. Zum Seitenanfang
2. Ministerrat beschließt weiteres Vorgehen beim Ausbau der B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim – Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Leistungsfähige und naturverträgliche Verkehrserschließung ist Richtschnur für weitere Planungen“
Der Ministerrat hat sich heute mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim befasst. Grundlage war dabei das Ergebnis eines Gesprächs, das am 29. Januar 2015 zwischen Ministerpräsident Horst Seehofer, Innenminister Joachim Herrmann und betroffenen Mandatsträgern aus der Region stattfand. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Richtschnur für unsere weitere Planungen ist die leistungsfähige und naturverträgliche Verkehrserschließung zwischen Regensburg bzw. Landshut (A 92) und Rosenheim.“ Hierzu hat der Ministerrat heute den Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr beauftragt, folgendes umzusetzen:
- Völlig unbestritten ist der bereits bis Ergoldsbach fertiggestellte und im Bau befindliche Abschnitt bis zur A 92 bei Essenbach. Fertigstellung ist 2019 angestrebt.
- Die Fortführung soll durch die Ost-Südumgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B 299 und die B 15alt erfolgen (eine Fahrspur je Richtung zwischen B 299 und B 15alt).
- Südlich der B 12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse soll in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden.
- Die östlich verlaufende Meldetrasse in den Landkreisen Landshut und Mühldorf soll zurückgenommen werden. Auch die jüngst ins Gespräch gebrachte Trasse westlich der B15alt soll nicht weiterverfolgt werden.
- Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B 12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) für eine ergebnisoffene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B 15alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B 15neu als Korridoranmeldung. Zum Seitenanfang
3. Biosphärenreservat Rhön / Umweltministerin Scharf: „Aushängeschild für nachhaltige Entwicklung in Bayern / über 3 Millionen Gästeübernachtungen“
Umweltministerin Ulrike Scharf hat heute dem Kabinett über die Entwicklung im Biosphärenreservat Rhön berichtet.
Das Biosphärenreservat Rhön mit seiner einzigartigen Kulturlandschaft ist ein Aushängeschild für Naturschutz, Öko-Tourismus und nachhaltige Entwicklung in Bayern. Mit der Erweiterung des Biosphärenreservats im Jahr 2014 auf rund 1.300 km² im bayerischen Teil − das entspricht knapp der dreifachen Fläche des Bodensees – wird eine bayerische Modellregion für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung realisiert. Dazu betonte Umweltministerin Scharf: „Die Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön ist ein Gewinn für Menschen und Natur. Ökologie und Ökonomie sind gerade hier keine Gegensätze. Unter dem Prädikat Biosphärenreservat wird wertvolle Natur bewahrt und zugleich werden regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt. Gemeinsam mit den Menschen in der Region werden wir die Zukunft der Rhön gestalten.“
Die aktuellste Erhebung zum Tourismus zeigt die Bedeutung für die Region bayerische Rhön: Über 3 Millionen Gästeübernachtungen und rund 5,5 Millionen Tagesbesucher im Jahr machen den sanften, naturverträglichen Tourismus zu einer bedeutenden wirtschaftlichen Säule. Dazu trägt auch ein weitläufiges Wandernetz im Biosphärenreservat Rhön bei. Eine wichtige Rolle im Biosphärenreservat Rhön spielt die Regionalvermarktung. Beispiel hierfür sind die Rhönschafe, die die alte Kulturlandschaft erhalten und pflegen und eine beliebte regionale Spezialität sind. Unter der Dachmarke Rhön sind inzwischen 250 Mitglieder und knapp 180 Partnerbetriebe zusammengeschlossen, die einen großen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten. Aktuell läuft die Fortschreibung des „Rahmenkonzepts Biosphärenreservat Rhön“ gemeinsam mit Hessen und Thüringen. In den nächsten drei Jahren werden Kommunen und alle gesellschaftlichen Gruppen länderübergreifend Ziele und Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung erarbeiten, die gemeinsam umgesetzt werden sollen. Für die Region wichtige Themen wie Umweltbildung, sanfter Tourismus, Artenschutz, Verkehr sowie naturschutzfachliche Forschungs- und Monitoringkonzepte stehen dabei im Vordergrund. Auf dem Gesundheitssektor kommt ein weiteres wichtiges Themenfeld hinzu, das unter dem Motto „Gesunde Umwelt, Gesundes Leben, Gesunde Menschen“ in das Rahmenkonzept integriert wird.
Im Jahr 1991 wurde die Natur- und Kulturlandschaft der Rhön von der UNESCO als erstes länderübergreifendes Biosphärenreservat in Bayern, Hessen und Thüringen anerkannt. Auf Initiative der Region wurde der in den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen gelegene bayerische Teil des Biosphärenreservats Rhön in den Jahren 2013 und 2014 auf rund 129.600 Hektar annähernd verdoppelt. Gleichzeitig wurde die als Naturschutzgebiet ausgewiesene nutzungsfreie Kernzone auf rund 3.900 Hektar nahezu verzehnfacht. Durch die Erweiterung leben im bayerischen Teil des Biosphärenreservats rund 135.000 Menschen. Die UNESCO hat die Erweiterung im Jahr 2014 bestätigt und dem Biosphärenreservat Rhön ein glänzendes Zeugnis ausgestellt, da es sich national und international einen ausgezeichneten Ruf im Weltnetz der Biosphärenreservate erworben hat. Seit 1991 investierte das Bayerische Umweltministerium insgesamt rund 11,6 Millionen Euro in das Biosphärenreservat und seit 2001 zusätzlich rund zehn Millionen Euro für den Bereich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zum Seitenanfang
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