Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2022:
1. Bayern fordert mit Bundesratsinitiative höhere Erlösobergrenze für Bioenergie / Vorgesehene Regelungen gefährden Weiterbetrieb von Anlagen / Bund geht zum Nachteil der Bioenergie über EU-Vorgaben hinaus
1. Bayern fordert mit Bundesratsinitiative höhere Erlösobergrenze für Bioenergie / Vorgesehene Regelungen gefährden Weiterbetrieb von Anlagen / Bund geht zum Nachteil der Bioenergie über EU-Vorgaben hinaus
Mit einer Bundesratsinitiative fordert Bayern eine höhere Erlösobergrenze bei Bioenergie im Rahmen der Strompreisbremse des Bundes. Die Initiative zielt darauf ab, auskömmliche Erlösstrukturen für Biomasse- und Biogasanlagen zu sichern. Die Technologie ist auch in Zukunft unverzichtbar. Im Jahr 2021 wurde aus Bioenergie bereits mehr als 20 Prozent des erneuerbaren Stroms und mehr als 85 Prozent der erneuerbaren Wärmebereitstellung in Deutschland produziert. Sie ist eine der wenigen grundlastfähigen erneuerbaren Energiequellen.
Die Bundesregierung plant eine massive Kürzung der Erlöse der Anlagenbetreiber. Diese Reduzierung gefährdet den Weiterbetrieb von bestehenden Bioenergieanlagen und droht, künftige Investitionen zum Erliegen zu bringen. Biogasanlagen sind mit immens angestiegenen Preisen für Einsatzstoffe und mit Zusatzkosten für die erhöhten Umweltanforderungen konfrontiert. Die Herstellungskosten liegen inzwischen neun bis zehn Cent je Kilowattstunde höher als noch vor einem Jahr.
Deshalb setzt sich die Staatsregierung dafür ein, bestehende Spielräume für Anpassungen der Erlösabschöpfung zugunsten der heimischen Anlagenbetreiber so weit wie möglich zu nutzen. Wichtigster Punkt ist dabei die Höhe der Erlösobergrenze. Der Bund geht hier ohne Not weit über die EU-Vorgaben hinaus. Konkret sollen nach den Plänen der Bundesregierung für die Höhe der Erlösobergrenze die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – inklusive eines Sicherheitszuschlages – maßgeblich sein. Gerade aber bei der Bioenergie ist die EEG-Vergütung deutlich zu niedrig angesetzt, um die in jüngster Zeit erheblich gestiegenen Investitions- und Betriebskosten abzudecken. Bayern fordert deshalb, dass der geplante Sicherheitszuschlag noch einmal deutlich von siebeneinhalb auf zehn Cent pro Kilowattstunde erhöht wird. Nur so wird eine für die Betreiber auskömmliche Erlösobergrenze erreicht und werden Fehlanreize vermieden. Auch sollen sämtliche Biomasseanlagen neben Biogas vom erhöhten Sicherheitszuschlag profitieren können. Zudem fordert die Staatsregierung, dass sich die Grenze von einem Megawatt, ab der Biomasseanlagen von der Erlösabschöpfung betroffen sind, nicht auf die installierte Leistung, sondern – wie bei den Erlösen von Biomasseanlagen sonst auch – auf die übliche Höchstbemessungsleistung bezieht. Es muss also die tatsächliche Leistung maßgeblich sein, und nicht die theoretisch mögliche.
2. Bayern erweitert Förderangebot für 365-Euro-Ticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende / Freistaat fördert Einführung in der Region Aschaffenburg und den Landkreisen Neu-Ulm und Lindau / Verbunderweiterungen in München und Nürnberg / Verlängerung der Förderung bis 2025
Künftig sollen noch mehr junge Menschen in Bayern vom 365-Euro-Ticket profitieren. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in den Verkehrsräumen rund um die Ballungsräume München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt profitieren bereits heute von diesem besonders günstigen Angebot. Der Freistaat trägt dabei zwei Drittel der Mindereinnahmen. Heute hat der Ministerrat beschlossen, die Region Aschaffenburg und die Landkreise Neu-Ulm und Lindau auf dem Weg zur Einführung zu unterstützen. In der Region Aschaffenburg soll das 365-Euro-Ticket für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende durch das Förderangebot des Freistaats zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2023 starten können. In gleicher Weise unterstützt der Freistaat eine Einführung im Landkreis Neu-Ulm. Außerdem soll die Förderung des Freistaats für das 365-Euro-Ticket in den bestehenden Regionen bis 2025 verlängert werden.
Der Freistaat hat zudem eine weitere Förderung des 365-Euro-Tickets auch für Verbundraumerweiterungen beschlossen, damit auch die hinzukommenden Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in den Genuss dieser Tickets kommen. Damit profitieren noch mehr junge Menschen von dem Angebot, gerade im ländlichen Raum. Über Verbunderweiterungen entscheiden die Kommunen vor Ort. Dafür erhalten sie die Zusage, dass sich der Freistaat auch in den erweiterten Verbundräumen am 365-Euro-Ticket beteiligen wird. Damit bekommen Regionen wie München und Nürnberg Planungssicherheit für ihre Überlegungen, den MVV und den VGN noch weiter in den ländlichen Raum zu erstrecken.
Der Freistaat setzt damit ein klares Signal für das 365-Euro-Ticket, das als sinnvolles Ergänzungsangebot zum geplanten Deutschlandticket erhalten bleibt. Gleichzeitig kann es weiterentwickelt werden, wenn beim Deutschlandticket Klarheit besteht. Noch sind aber beim Deutschlandticket nicht zuletzt bei Abrechnungssystematik und tatsächlichem Nutzerverhalten noch viele Fragen offen. Klar ist aber, dass nicht alle Kunden auf das Deutschlandticket umsteigen werden. Das 365-Euro-Ticket behält gerade für alltäglichen Fahrten und für die soziale Teilhabe junger Menschen im Nahbereich seine Notwendigkeit und Relevanz, und ist ein wichtiges Angebot zur frühzeitigen Bindung junger Menschen an den ÖPNV.
3. Bauen in Bayern soll klimafreundlicher werden / Regionaler Holzbaupreis der Staatsregierung für kommunales Bauen im Freistaat
Bayern soll bis 2040 klimaneutral sein. Im Klimaprogramm der Staatsregierung ist dafür auch das Thema Bauen ein wichtiger Baustein. Eine Möglichkeit zur CO2-Einsparung ist der Baustoff Holz. Mit dem Regionalen Holzbaupreis der Staatsregierung hat der Ministerrat heute einen attraktiven Bauherrenpreis für Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke im Freistaat auf den Weg gebracht. Bewerben können sich auch Träger von staatlich geförderten Schulen und vergleichbare Maßnahmenträger, zum Beispiel Träger von Kindergärten.
Als Bauherren treffen diese die Entscheidung, ob Projekte in Holz errichtet werden. Holz als klimaverträglicher Baustoff muss noch mehr ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bauherren der öffentlichen Hand in ihrer Vorbildfunktion sollen mit dem neuen Preis motiviert werden, noch mehr mit Holz zu bauen. Damit ist der Regionale Holzbaupreis der Staatsregierung eine passende Ergänzung zum bestehenden Holzbaupreis Bayern gemeinsam mit proHolz Bayern. Dieser wird auch von der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie dem Landesbeirat Holz Bayern e.V. unterstützt und richtet sich an Architekten und Planer.
Voraussetzung für die Einreichung eines Projekts bei dem neuen Regionalen Holzbaupreis der Staatsregierung ist die Verwendung von Holz in den tragenden Konstruktionselementen von Gebäuden entsprechend der Definition der Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz. Mit der Prämierung verbunden ist ein Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro. Je Regierungsbezirk sollen zwei vorbildliche, zwischen 2020 und 2022 fertiggestellte Projekte prämiert werden. Insgesamt werden so 140.000 Euro ausgelobt. Weitere Informationen finden Sie unter www.regionalerholzbaupreis.bayern.de.
4. Corona – Verlängerung der Schutzmaßnahmen in Bayern / Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 10. Dezember 2022
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 20. Januar 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr wird dabei ab dem 10. Dezember 2022 aufgehoben.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen aufheben.
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Pressemitteilung Nr. 343 vom 06.12.2022( PDF 142.19 Kb)
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