Beschluss des Bundesrats zur 5. Novelle der Handwerksordnung
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger freut sich über die Zustimmung des Bundesrats zur 5. Novelle der Handwerksordnung (HwO). Aiwanger: „Die Novelle ist für die Meister von Morgen ein zukunftsweisendes Signal – und das gleich im Doppelpack. Sie garantiert ein flexibleres Meisterprüfungswesen und sichert gleichzeitig das hohe Niveau der Meisterprüfung. Die jungen Meisterinnen und Meister geben ihr umfangreiches Fachwissen auch als Ausbilderinnen und Ausbilder an die nächste Generation weiter! Mit Brief und Siegel steht dieser Generationenvertrag für Qualität und Qualifikation in den einzelnen Gewerken. Die Bundesratsentscheidung sichert auch in Zukunft das tragfähige und hochwertige Aus- und Fortbildungsfundament des Handwerks.“
Die 5. HwO-Novelle modernisiert u. a. die Vorschriften für das Meisterprüfungswesen. Sie ermöglicht nicht nur eine personelle Verschlankung der Prüfungsausschüsse, sondern führt auch zu einer Entlastung der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer aus den Handwerksbetrieben beim Meisterprüfungsverfahren. Diese Anpassungen waren nach der Erweiterung der Meisterpflicht auf zwölf Gewerke im Jahr 2019 erforderlich. Durch den Beschluss des Länderparlaments wird das praxisnahe Prüfungssystem des Handwerks nachhaltig unterstützt. Die 5. HwO-Novelle schafft neue Spielräume für mehr Arbeitsteilung und Flexibilität im Meisterprüfungsverfahren ohne die hohen Ansprüche an die Prüfungsqualität in Frage zu stellen.
Dazu Aiwanger: „Die Meisterqualifikation steht für Qualität und Wettbewerbsfähigkeit. Auch als Ausbilder sind Hochqualifizierte die Mannschaft des Erfolgs. Daher haben wir uns bereits seinerzeit für die Wiedereinführung der Meisterpflicht stark eingesetzt. Hier konnten wir 2019 bei zwölf Gewerken einen ersten Etappensieg verbuchen. High-Tech und High-Service sind die Markenzeichen des Handwerks. Der Meisterbrief stärkt den Verbraucherschutz und steht für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Offenheit für Innovationen. Das bayerische Wirtschaftsministerium engagiert sich auch in Zukunft dafür, dass der Meisterbrief durch wirksame und solide Rechtsgrundlagen auf hohem Niveau nachhaltig Bestand haben wird. Mit den neuen Vorschriften ist das Handwerk im Bereich Organisations- und Berufsbildungsrecht zukunftssicher und modern aufgestellt.“
Auf vielfältige Weise engagiert sich das Wirtschaftsministerium in der Handwerksförderung. So wurden alleine 29,7 Millionen Euro (2020) an Landes- und EU-Mittel zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung investiert. Der Meisterbonus oder die „Allianz für starke Berufsbildung in Berufsbildung“ – ein Zusammenschluss von Regierungs- und Wirtschaftsvertretern – sind weitere wichtige Bausteine des Ministeriums in der Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung.
2019 war mit der 4. Novelle der Handwerksordnung die Meisterpflicht wieder in folgenden Berufen eingeführt worden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger / Betonstein und Terrazzohersteller / Estrichleger / Behälter- und Apparatebau / Parkettleger / Rolladen- und Sonnenschutztechniker / Drechsler und Holzspielzeugmacher / Böttcher / Raumausstatter / Glasveredler / Orgel- und Harmoniumbauer / Schilder- und Lichtreklamehersteller. Diese vor zwei Jahren wieder eingeführte Zulassungspflicht reformierte die Entscheidung aus dem Jahr 2004, die 54 Handwerksberufe als zulassungsfrei einstufte.
Dr. Patrik Hof
Stv. Pressesprecher
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