Bund-Länder-Ausschuss einigt sich auf die innerdeutschen GRW-Fördergebiete
MÜNCHEN Ostbayern profitiert auch ab 2022 von besonderen Regionalfördergebieten und Regionalfördermitteln des Bundes. Trotz der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Tschechien und der damit verbundenen Abstufung der Grenzregionen zu Bayern erhalten die bayerischen Regionen weiterhin die Möglichkeit, dort gezielt und mit besonderen Konditionen Wirtschaftsförderung zu betreiben. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Das war nur möglich, weil Bund und Länder die besondere Problemlage in den bayerischen Grenzregionen anerkannt haben. Deshalb können wir dort auch künftig Fördergebiete ausweisen.“
Bereits im September letzten Jahres hat Wirtschaftsminister Aiwanger im Ministerrat die bayerische Marschroute für die anstehenden Verhandlungen zur Definition der so genannten GRW-Gebietskulisse vorgestellt. Aiwanger: „Auf dieser Grundlage hat das Bayerische Wirtschaftsministerium hart, aber fair mit Bund und Ländern verhandelt und ein sehr gutes Ergebnis für Bayern erreicht.“
Die Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden heute vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss beschlossen. Mit den nun anvisierten Förderungen können strukturschwächere Regionen ihre Standortnachteile ausgleichen. Die GRW-Mittel eröffnen Perspektiven und ermöglichen den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung. Der nun erzielte Erfolg deckelt zudem das Fördergefälle zwischen den bayerischen Grenzregionen und den Höchstfördergebieten in Tschechien. Das GRW-Programm begrenzt ab 2022 die regionalen Entwicklungsunterschiede und löst neue, zukunftssichere Impulse in den Regionen aus. Basis der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes in strukturschwachen Regionen sind die Regionalleitlinien der EU-Kommission.
Entsprechend der Bevölkerung in den Fördergebieten wird für alle europäischen Länder ein Förderdeckel festgelegt. In der aktuellen Förderperiode (2014-2020) lag dieser so genannte „C-Plafond“ bei 25,85 Prozent der deutschen Bevölkerung. Für die neue Förderperiode konnte durch Nachbesserungen die europäische Bemessungsgrundlage für Deutschland von ursprünglich 16,73 Prozent auf 18,10 Prozent erhöht werden. Aiwanger: „Erst durch diese Verbesserung können wir die bayerische Grenzlandkreise Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth oder die Stadt Hof als C-Fördergebiete ausweisen. Es ist sogar gelungen, im Vergleich zum laufenden Förderzeitraum, den Umfang der C-Fördergebiete dort noch zu vergrößern.“
Ab 2022 gibt es in Bayern zudem wieder D-Fördergebiete, die einen verringerten Regionalfördersatz erhalten. Als bayerische GRW-D-Fördergebiete werden die Landkreise Kronach, Regen, Neustadt a. d. Waldnaab sowie die Stadt Weiden ausgewiesen. Zusätzlich können die aktuellen C-Fördergebiete in den Landkreisen Schwandorf, Cham und Freyung-Grafenau im Rahmen einer „Phasing-out-Lösung“ als D-Gebiete in der GRW-Kulisse gehalten werden.
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