Bundesrat berät über härtere Strafen für On- und Offline-Stalking / Justizminister Eisenreich in seiner Rede: „Es ist gut, dass Berlin Vorschläge aus Bayern aufgegriffen hat. Der Gesetzgeber muss das Recht auf die Höhe der Zeit …
Der Bundesrat berät heute (7. Mai) über die Pläne der Bundesjustizministerin zur effektiveren Bekämpfung von Stalking. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unser Leben wird immer digitaler. Deshalb muss der Gesetzgeber das Recht auf die Höhe der Zeit bringen.“ Die Digitalisierung eröffnet dem Stalker neue Möglichkeiten: Täter installieren Spyware auf den Smartphones ihrer Opfer, verfolgen sie auf Schritt und Tritt. Sie beschimpfen sie in den sozialen Medien und hacken sich in E-Mail-Konten, um Nachrichten an Freunde oder den Arbeitgeber ihrer Opfer zu senden. Wer mit technischen Hilfsmitteln in den privatesten Lebensbereich einer Person eindringt und Zugang zu intimen Daten erlangt, begeht gravierendes Unrecht. Derartige Einsätze von Stalkerware werden künftig zu Recht als besonders schwere Fälle der Nachstellung eingestuft.
Mit der Einführung besonders schwerer Fälle greift der Gesetzentwurf einen Vorstoß aus dem Freistaat auf. Das neue Gesetz sieht höhere Strafen etwa dann vor, wenn der Stalker sein Opfer über lange Zeit belästigt oder eine Gesundheitsschädigung verursacht. Dabei geht es darum, dass für schwerwiegende Formen von Stalking besonders schwere Fälle geschaffen werden, die zugleich Anlass für eine Inhaftnahme des Täters sein können. Eisenreich: „Ein wichtiges Ziel ist, Opfer vor einer weiteren Eskalation zu schützen, indem künftig frühzeitiger die Sicherungshaft des Täters angeordnet werden kann. Es ist gut, dass die Bundesjustizministerin das bayerische Konzept aufgegriffen hat.“ Die Justizministerkonferenz hatte sich im vergangenen Herbst auf Initiative Bayerns für eine weitere Reform des Stalking-Paragrafen 238 Strafgesetzbuch eingesetzt.
Eisenreich fordert Nachbesserungen zu einem besseren Schutz der meist weiblichen Opfer: „Wenn Täter ihr Opfer stalken und gleichzeitig gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen, sollte das ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden. Auch für Wiederholungstäter müssen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sein. Gewalttätige Männer lassen sich von Kontaktverboten zum Teil nicht abschrecken.“
Für Minister Eisenreich geht der Gesetzesentwurf auch an anderer Stelle nicht weit genug: „Es werden nur die Fälle erfasst, in denen sich der Täter zugleich wegen Ausspähens von Daten strafbar macht. Ungeregelt bleiben dagegen die weiteren Fälle, in denen der Stalker sein Opfer mit GPS-Trackern oder Drohnen ausspäht oder in die Datenübermittlung eingreift, in dem er etwa mit Richtmikrophonen Telefongespräche abhört. Derartiges Verhalten ist in gleicher Weise geeignet, die Lebensgestaltung des Opfers zu beeinträchtigen.“ Hier – so fordert Eisenreich – müsse die Bundesjustizministerin dringend nachbessern.
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