Bundesrat verabschiedet Legal-Tech-Gesetz / Bayerns Justizminister Eisenreich in seiner Rede: „Legal Tech kann helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Aber der Gesetzgeber muss klar benennen, wo die Grenzen dieser Plattformen liegen“
Der Bundesrat verabschiedet heute (25. Juni) das Legal-Tech-Gesetz („Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Legal-Tech-Plattformen können Zeit und Kosten sparen. Durch das Gesetz werden die Anforderungen an die Legal-Tech-Plattformen verschärft. Das begrüße ich ausdrücklich – Verbraucher und Unternehmer brauchen Rechtssicherheit.“
Die Justizministerkonferenz hatte den Bund vergangenes Jahr auf Initiative Bayerns aufgefordert, Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Legal Tech zu schaffen. Das nun vorliegende Gesetz ist für Justizminister Eisenreich aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Eisenreich: „Weitere müssen folgen. Insbesondere bei drei Punkten sehe ich weiteren Nachbesserungsbedarf.“
- Fehlende Rechtssicherheit. Eisenreich: „Das ist das Kernproblem. Legal-Tech-Plattformen sind häufig als Inkassodienstleister registriert. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Automatisierte Rechtsauskünfte können keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzen. Das Kerngeschäft der Rechtsberatung muss der Rechtsanwaltschaft vorbehalten sein.“
- Risiken für Rechtsuchende minimieren. Der Minister: „Wenn Ansprüche gebündelt geltend gemacht werden, hat das Vorteile, birgt aber auch Risiken. Wenn erfolgversprechende mit weniger erfolgversprechenden Forderungen gebündelt werden, riskieren die Inhaber der aussichtsreichen Forderungen, dass sie weniger bekommen, z.B. nur eine durchschnittliche Quote. Diese Gefahr lässt das Gesetz bestehen.“
- Rechtsuchende nicht ausreichend abgesichert. Bei der Insolvenz eines Inkassodienstleisters drohen Kunden erhebliche Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Eisenreich: „Der Schutz der Rechtsuchenden im Insolvenzfall ist ein bayerisches Anliegen. Hier hat der Bundestag eine Verbesserung beschlossen. So müssen Inkassodienstleister künftig bereits ohne besondere Anordnung der Aufsichtsbehörde Fremdgeld unverzüglich weiterleiten oder auf ein gesondertes Konto einzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob das ausreicht.“
Eisenreich abschließend: „Es ist gut, dass der Gesetzgeber sich des Themas angenommen hat. Ich werde beobachten, wie sich das Gesetz auf den Markt auswirkt und mich weiter für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Legal Tech einsetzen.“
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.