Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „2016 muss die Wende in der Flüchtlingspolitik bringen, Flüchtlingsströme dauerhaft und signifikant zurückführen, Wirtschaftsflüchtlinge haben hier keine Perspektive / Maßgebliche Impulse zum Bau preiswerter Mietwohnungen nötig / Girokonto für Jedermann bedeutet gesellschaftliche Teilhabe “
Zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (TOP 14):
Die Staatsregierung unterstützt nachdrücklich den Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Das Jahr 2016 muss die Wende in der Flüchtlingspolitik bringen. Zwar ist derzeit die Lage an den deutschen Grenzen entspannt. Die Flüchtlingsströme dürfen jedoch nicht wieder ansteigen und müssen dauerhaft und signifikant zurückgeführt werden. Dazu gehört, Wirtschaftsflüchtlingen unmissverständlich klar zu machen: Wer ohne Asylgrund zu uns kommt, hat hier keine Perspektive und wird wieder zurückgeschickt. Mit der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten senden wir ganz deutliche Signale in Richtung der Maghreb-Staaten: Versuche, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden, haben in aller Regel keine Aussicht auf Erfolg.“
Eine grenzenlose und regellose Zuwanderung überfordert Verwaltungen und Haushalte von Staat und Kommunen bei der inneren Sicherheit, der Unterbringung und Versorgung der Menschen sowie bei der Integration derer, die ein Bleiberecht haben. Huber: „Die Menschen sind tief besorgt und verunsichert. Wir haben eine humanitäre Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen. Wir haben eine europäische Verantwortung, aber wir haben auch eine nationale Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ein klares Signal, dass wir die Zahl der Flüchtlinge begrenzen, um die Menschen mit Schutzbedarf gut integrieren zu können. Wir setzen uns deshalb klar für die Festlegung einer Obergrenze ein.“
Huber betonte, dass der starke Rückgang der Asylbewerberzahlen aus dem Westbalkan deutlich mache, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat Wirkung zeige: „Der Erfolg gibt uns Recht: Die Flüchtlinge aus dem Westbalkan machen heute nur noch 2% der Schutzsuchenden aus. In der Spitze waren es früher bis zu 40%.“
Bayerns Bundesratsminister begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Ergebnis der Gespräche von Bundesinnenminister de Maizière in den drei Maghreb-Staaten, die ihre in Deutschland als Asylbewerber abgelehnten Staatsbürger wieder zurücknehmen wollen: „Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass das auf politischer Ebene erzielte Einvernehmen schnellstmöglich mit den erforderlichen administrativen Absprachen unterfüttert wird.“
Die Staatsregierung hatte sich Ende Januar in einer Bundesratsinitiative zudem dafür eingesetzt, die Einstufung weiterer Staaten wie Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau und die Ukraine als sichere Herkunftsstaaten zu prüfen. Bürger dieser Länder beantragen häufig in Deutschland Asyl, ihre Anerkennungsquote ist aber sehr gering. Viele europäische Länder haben die Liste der sicheren Herkunftsländer bereits um einige dieser Staaten erweitert.
Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (TOP 13):
Bundesratsminister Huber: „Bezahlbarer Wohnraum wird für Geringverdiener zunehmend zur Existenzfrage. Seit Jahren ist die Wohnungslage gerade in den Ballungsräumen äußerst angespannt. Vor allem Familien mit Kindern und Menschen mit niedrigen Einkommen haben es dort immer schwerer, angemessene und bezahlbare Wohnungen zu finden. Der Mangel an günstigem Wohnraum hat sich durch die Zuwanderung noch zugespitzt. Die aktuelle Wohnungsbautätigkeit erreicht bei weitem nicht die erforderliche Größenordnung. Wir brauchen also maßgebliche Impulse zum Bau preiswerter Mietwohnungen.“ Bayern unterstützt deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, zumindest für die nächsten drei Jahre steuerliche Anreize für Investitionen in den preiswerten Mietwohnungsneubau zu schaffen.
Die Staatsregierung will allerdings noch weiter gehen. „Die Politik muss die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nicht nur kurzfristig, sondern auf längere Sicht anschieben. Dabei müssen wir nicht nur die Ballungsräume, sondern auch den ländlichen Raum in den Blick nehmen“, betonte der Minister. Bedingt durch die vorgesehene Beschränkung der Förderung auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt profitiert dieser nicht von der Sonderabschreibung. Huber: „Die Staatsregierung unternimmt alles, um flächendeckend den Wohnungsbau dauerhaft zu verbessern. Mit dem Wohnungspakt Bayern sollen bis 2019 mit verschiedenen Programmen insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Von den neuen Förderprogrammen können ausdrücklich alle bedürftigen Bevölkerungsgruppen profitieren, auch anerkannte Flüchtlinge.“
Zum Basiskonto (TOP 2):
Staatsminister Huber begrüßte die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Zahlungskonto mit Basisfunktionen: „Ein Konto bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Wer heute nicht über ein Bankkonto verfügt, ist faktisch vom wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. Es ist deshalb richtig, dass wir jetzt ein Girokonto für Jedermann einführen.“ So hängen Miet- oder Arbeitsverträge regelmäßig von der Angabe einer Bankverbindung ab. Jeder Verbraucher einschließlich Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, Wohnsitzlose, Asylsuchende und Geduldete hat deshalb künftig ein Recht auf ein Basiskonto.
Das Gesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern. Banken müssen Verbraucher künftig zu jedem Zeitpunkt über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Kontoinhabern soll außerdem der Wechsel zu einem anderen Institut erleichtert werden. „Das Gesetz ist ein Fortschritt in Sachen Verbraucherschutz. Es muss jetzt umgehend in Kraft treten.“
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