Bundesregierung setzt Sanktionen für Arbeitsuchende in der Grundsicherung aus – Arbeitsministerin spricht im Bundesrat – Arbeit
Der Bund hat für den Zeitraum eines ganzen Jahres die Aussetzung von Sanktionen für Arbeitsuchende in der Grundsicherung beschlossen (sog. Sanktionsmoratorium). Diese Sanktionen können von den Jobcentern verhängt werden, wenn Leistungsbezieher ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dazu Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf: „Diese Ampel reiht eine Fehlentscheidung an die andere. Sie handelt nicht sachgerecht und lebensnah, sondern praxisfern und ideolgiegetrieben. Mit dem Sanktionsmoratorium wirft sie erneut einen Grundsatz unseres Sozialstaatsprinzips über Bord – den Grundsatz des Forderns. Damit senden wir an die wenigen, aber nun einmal vorhandenen Leistungsbezieher nach SGB II, die ihre Mitwirkung verweigern, ein völlig falsches Signal: Egal, was du machst, die Jobcenter zahlen so oder so. Das Sanktionsmoratorium ist daher nicht nur ein Rückzug des Staates. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die Tag für Tag versuchen, Leistungsbezieher wieder in Arbeit zu bringen.“
Die Bundesregierung verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, in dem eine gesetzliche Neuregelung der SGB II-Sanktionen gefordert wird, und begründet das Sanktionsmoratorium mit einem angeblich notwendigen Zwischenschritt. Die Arbeitsministerin kritisiert, dass dieses Urteil nicht umgesetzt wird. Scharf: „Warum gibt es nicht gleich eine umfassende Neuregelung mit rechtssicher definierten Sanktionsmöglichkeiten? Warum brauchen wir ein Sanktionsmoratorium als Zwischenschritt, mit dem wir die Beschäftigten in den Jobcentern ein Jahr lang der Lächerlichkeit preisgeben? Und wie kommt die Ampel zu der Auffassung, der Bundesrat müsse dem Gesetz nicht zustimmen, obwohl die Länder erheblich betroffen sind? Politischer Pfusch, durchgedrückt nach Gutsherrenart: Das ist das Markenzeichen dieser Bundesregierung.“
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