Bundestag macht Weg frei für die von Bayern geforderte Anschlussförderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung aus Zellstoffablauge
MÜNCHEN Nach drei Jahren Unsicherheit über die weitere Förderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung aus Zellstoffablauge hat der Bundestag nun Klarheit geschaffen. „Erneut hat sich Bayern in Berlin erfolgreich durchgesetzt. Das ist ein weiterer Schritt zu einer umweltfreundlichen Energiepolitik! Stromerzeugung aus Zellstoffablauge besitzt Eigenschaften, die wir für die Energiewende in Bayern gut gebrauchen können: Es wird gesicherte Leistung auf Basis regenerativer Rohstoffe zur Verfügung gestellt. Unser Einsatz für die Anschlussförderung war erfolgreich. Durch die Gesetzesänderung haben wir nun endlich Rechtssicherheit für die bayerischen Papierhersteller geschaffen“, bewertet Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger die Entscheidung.
Bei der Herstellung von Zellstoff für die Papierproduktion fallen sogenannte Ablaugen an, die als Brennstoff für die Stromgewinnung genutzt werden können. Im Rahmen der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ist diese Form der Stromproduktion aus der EEG-Förderung gefallen. Bayern hatte sich daraufhin gemeinsam mit weiteren Bundesländern für eine Anschlussförderung im EEG eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund hat Bayern erreicht, dass eine einmalige Verlängerung des Vergütungszeitraumes um zehn Jahre mit einer jährlichen Degression von acht Prozent vorgesehen wird. Diese Anschlussförderung stand allerdings immer noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Der Bundestag hat nun am 28. Juni 2019 als Folge der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes eine Gesetzesänderung beschlossen, welche diesen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt aufhebt. Nach Behandlung im Bundesrat und Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im Oktober 2019) können Anlagenbetreibern dann die im Gesetz vorgesehenen Vergütungen gewährt werden.
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