Bundestagsausschuss gibt Mittel für Härtefallhilfe nur für Gas und Strom frei, nicht für Öl, Pellets etc.
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Entscheidung des Bundes-Haushaltsausschusses scharf kritisiert, die Energieträger Heizöl und Pellets bei den Energie-Härtefallhilfen des Bundes auszugrenzen. Aiwanger: „Die Ampelkoalition hat damit ein Desaster im Quadrat angerichtet und Vertrauen zerstört. Erst werden Hilfen angekündigt, dann macht Berlin einen Rückzieher und vertrödelt erneut Monate an kostbarer Zeit. Das Versprechen des Bundeswirtschaftsministers und des Bundeskanzlers sowie die Einigung der Ministerpräsidenten wurden durch den Beschluss des Haushaltsausschusses im Bund mit Ampelmehrheit kassiert. Der Bundeswirtschaftsminister ist nicht mehr Herr der Lage. Damit hintergeht die Ampel unsere Betriebe. Alle Planungen, Vorarbeiten und Ankündigungen der Länder sind durch das angerichtete Chaos über den Haufen geworfen worden. Ich bin entsetzt über dieses Berliner Chaos.“
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor nur für Gas und Strom die erste Tranche in Höhe von 375 Millionen Euro für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Energiekrise freigegeben. Betriebe, die Öl und Pellets nutzen, sollen im Härtefall keine Hilfen vom Bund erhalten.
Aiwanger: „Viele bayerische Betriebe nutzen Öl und Pellets. Sie waren und sind ebenfalls erheblichen Mehrkosten ausgesetzt. Auch diese Betriebe müssen dringend unterstützt werden.“ Der Bund müsse diesen fatalen Beschluss nun schnellstmöglich korrigieren, ansonsten müssten die Länder mit eigenem Geld die Härtefälle bei Öl, Pellets und den sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern abdecken. Aiwanger, der auch Vorsitzender der Wirtschaftskonferenz der Länder (WMK) ist, wird dazu im Namen seiner Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer einen Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestages und die Ampel-Fraktionen schreiben.
In der heutigen WMK-Sitzung wurde von allen Länderministern scharfe Kritik an dem Beschluss des Haushaltsausschusses vorgetragen. Dieser widerspricht den Ankündigungen des Bundeswirtschaftsministeriums und dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Dezember 2022.
Ziel der Härtefallhilfen ist es, über die Preisbremsen hinaus kleine und mittlere Unternehmen finanziell zu unterstützen, wenn sie von der Energiekrise besonders hart getroffen sind. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die Abwicklung und Ausgestaltung der Härtefallhilfen ist Sache der Länder. Bayern wollte ursprünglich zum 31.1.2023 die Antragstellung auf Härtefallhilfe für existenzgefährdete Betriebe eröffnen und dazu mit dem Bund am 30.1.2023 die Verwaltungsvereinbarung unterschreiben. Mittlerweile ist unklar, ob dieser Zeitplan gehalten werden kann, weil Berlin unmittelbar vor der Unterschrift wesentliche Teile der Vereinbarung massiv ändert.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.