Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Partei ‚DIE FREIHEIT‘ ab
+++ Die Erwähnung der Partei „DIE FREIHEIT“ im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2013 sowie auch die Bezugnahme darauf durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in zwei Reden waren rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. März 2016 mit zwei Beschlüssen entsprechende Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2015 bestätigt und die Revision gegen diese Urteile nicht zugelassen. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Berichterstattung über die islamfeindlichen Bestrebungen der Partei DIE FREIHEIT sachgerecht gewesen ist. „Wer pauschal alle Muslime als Feinde des Rechtsstaates verunglimpft, der hat ganz klar ein Problem mit dem Recht auf Glaubensfreiheit und deren Schutz durch die verfassungsmäßige Ordnung unseres Rechtsstaates“, machte der Bayerische Innenminister erneut deutlich. +++
Der Landesverband Bayern der Partei DIE FREIHEIT hatte 2013 sowohl gegen die Aufnahme der Beobachtung als auch gegen die Berichterstattung dazu Klage erhoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München zwar die Klage gegen die Beobachtung abgewiesen, allerdings die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht für unzulässig erklärt. Die Berufung des Freistaats Bayern hatte jedoch Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erachtete mit Urteilen vom 22. Oktober 2015 auch die Berichterstattung als zulässig. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen diese Urteile nicht zugelassen. Herrmann: „Eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht ist bereits dann zulässig, wenn hinreichend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bestimmte Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet sind. Auch die Schlussfolgerung im Jahresbericht des Verfassungsschutzes 2013 war korrekt. Die Aktivitäten des Landesverbandes Bayern der Partei DIE FREIHEIT sind auf eine pauschale Diffamierung aller muslimischen Mitbürger gerichtet und zielen nicht nur auf eine Aufklärung über Gefahren des politischen Islam ab“, betonte Herrmann.
Auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2015 wird sowohl über den Landesverband Bayern der FREIHEIT als auch über den Personenkreis unter ihrem Vorsitzenden Michael Stürzenberger berichtet.
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