„Deutliches Zeichen für Leistungsfähigkeit des Bildungsföderalismus“ – Bayerns Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle zur Lockerung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich
MÜNCHEN. „Ich begrüße die Möglichkeit eines intensiveren Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaftsförderung in Fällen überregionaler Bedeutung ausdrücklich. Der heutige Bundesratsbeschluss ist für mich ein deutliches Zeichen für die Leistungsfähigkeit des Bildungsföderalismus“, kommentierte Bayerns Bildungsminister und Sprecher der unionsgeführten Länder der Kultusministerkonferenz Dr. Ludwig Spaenle den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Lockerung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich. Der Minister betonte aber: „Es sind keine weiteren Änderungen des Grundgesetzartikels 91b nötig. Die bisher gültigen und nun erweiterten Möglichkeiten eines komplementären Bildungsföderalismus sind noch lange nicht ausgeschöpft.“
Mit Blick auf den Bereich der Bildung machte Staatsminister Spaenle deutlich: „Das Kooperationsverbot im Bereich der Bildung hat sich klar bewährt: Die bestehenden Regelungen garantieren, dass die Länder alleine für ihre Bildungspolitik zuständig sind. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Entscheidungen in der Bildungspolitik nahe am Bürger getroffen werden – mit klaren Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und mit Rücksicht auf regionale Besonderheiten.“
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