Eck bei 45. Landrätetagung in Herzogenaurach
+++ Innenstaatssekretär Gerhard Eck hat heute bei der 45. Landrätetagung des Bayerischen Landkreistages in Herzogenaurach die Bedeutung lebendiger und leistungsfähiger Kommunen für ein attraktives Gemeinwesen betont: „Wir wollen die Selbständigkeit und Leistungskraft unserer Kommunen noch weiter stärken. Deswegen soll sich der Staat noch mehr auf seine Kernaufgaben beschränken und – wo sinnvoll – zielgerichtet Aufgaben auf die Kommunen delegieren. Was durch die Kommunen bürgernäher und sinnvoller erledigt werden kann, soll auch durch die Kommunen erledigt werden.“ Für den Kommunalstaatssekretär ist es auch selbstverständlich, dass der Freistaat die Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln ausstattet. Daher hat die Bayerische Staatsregierung auch die jüngste Änderung der Bayerischen Verfassung über die Finanzausstattung der Kommunen nachdrücklich unterstützt. „Der Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine angemessene Finanzausstattung steht jetzt klar in unserer Verfassung. Ein starker Freistaat braucht starke Kommunen und starke Kommunen brauchen eine gute Finanzausstattung.“ +++
Die Stärkung des finanziellen Fundaments der Kommunen zeigt sich deutlich auch im kommunalen Finanzausgleich 2013. Insgesamt erhalten die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke mehr als 7,8 Milliarden Euro. Die reinen Landesleistungen wurden um 539 Millionen Euro erhöht, was einen Anstieg um 7,9 Prozent bedeutet. Eck: „Und wir streben an, die Leistungen des Freistaats an die Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich auch künftig auf einem hohen Niveau zu halten. Zugleich wollen wir klare Signale für strukturschwächere Kommunen und für Investitionen setzen.“
Das klare Bekenntnis Bayerns zur Stärkung kommunaler Belange gerade auch im ländlichen Raum zeigt auch die Einrichtung eines neuen Ministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Auch wurde die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern – in Stadt und Land – zum Staatsziel erhoben. „Eine Staatszielbestimmung ist kein Lippenbekenntnis, sondern bindendes Verfassungsrecht, das von allen Staatsorganen zu beachten ist“, so der Staatssekretär. „Hieran sind die Handlungen von Staat und Kommunen zu messen. Hier ziehen die bayerischen Landkreise und die Bayerische Staatsregierung an einem Strang.“
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