Einsatz von Aiwanger erfolgreich – EU bewegt sich bei Freigabe von Zuckerrübenschnitzeln als erneuerbarer Energieträger
MÜNCHEN In den Verhandlungen zur Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (RED III) wurde endlich die Möglichkeit zur Nutzung von Zuckerrübenschnitzeln als erneuerbarer Energieträger geschaffen. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger, der sich intensiv für die Nutzung des pflanzlichen Reststoffes als CO2-neutrale Energiequelle bei der Zuckerproduktion eingesetzt hat, freut sich über die Anerkennung in Brüssel.
Aiwanger: „Die Herstellung von Zucker aus Zuckerrüben ist ein sehr energieintensiver Prozess. Wenn die Zuckerraffinerien die Rübenschnitzel als Reststoff in Biogas-Anlagen zur Energieerzeugung nutzen können, ist das ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur CO2-Neutralität der Industrie. Wie es aussieht, hat Brüssel in den laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, dem Rat der EU und dem EU-Parlament die Kurve gekratzt. Der ursprüngliche Ansatz sah vor, dass die Raffinerien gezwungen werden, für die nachhaltige energetische Verwertung der Rübenschnitzel Emissionszertifikate zu kaufen. Diese Regelung hätte nicht nur dem Klimaschutz einen Bärendienst erwiesen, sondern auch die heimischen Zuckerhersteller im internationalen Wettbewerb stark benachteiligt. Gott sei Dank scheint das jetzt vom Tisch zu sein. Unser Einsatz in Berlin und Brüssel für unsere Zuckerrübenbauern und die heimische Zuckerwirtschaft war erfolgreich!“
Nach Bekanntwerden der Pläne hatte sich Bayerns Wirtschaftsminister im Februar an die zuständigen Bundesminister Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz), Cem Özdemir (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) und Bundesministerin Steffi Lemke (Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) gewandt und für ein Eingreifen auf EU-Ebene im Sinne der Stärkung der heimischen Zuckerwirtschaft und der Ermöglichung einer künftig klimaneutralen Produktion aufgefordert.
Nach Auskunft der Bundesministerien kann jetzt eine Anrechnung der Zuckerrübenschnitzel als Abfall- und Reststoff aus der Zuckerproduktion im Emissionshandelssystem EU-EHS mit Null erfolgen, wenn der nachhaltige Anbau, die Produktion sowie der Transport bis zum Zeitpunkt der Nutzung mit einer ausreichenden Treibhausgasminderung gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nachgewiesen wurde. Im Folgenden ist nun noch eine Anrechnung des Kohlenstoffabbaus in den Anhängen zur RED III notwendig. Aber der größte Schritt ist gemacht. Die endgültige Bekanntgabe der RED III soll erst erfolgen. Die Anhänge werden noch im Detail ausgearbeitet.
Aiwanger: „Wir hoffen, dass der Trilog jetzt endgültig in diesem Sinne abgeschlossen wird, damit die Zuckerraffinerien die Rübenschnitzel zur klimafreundlichen Deckung des eigenen Energiebedarfs einsetzen können. Weil das auch weitere Lebensmittelindustrien betrifft, bei denen im Herstellungsprozess Biomasse-Brennstoffe anfallen, wie etwa Treber in Brauereien oder Reststoffe bei Molkereien, ist dies besonders für unsere heimischen Lebensmittelbetriebe von Bedeutung.“
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