Einzelbetriebliche Investitionsförderung startet wieder
München – Die Antragstellung für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) ist ab sofort wieder möglich. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, wird es in diesem Jahr zwei Antragsrunden geben. Die erste endet am 3. April, die zweite am 15. Oktober 2020. Zu diesen Zeitpunkten müssen die Förderanträge vollständig bei der Landwirtschaftsverwaltung vorliegen. „Wir wollen vor allem unsere Tierhalter bei den Herausforderungen der Zukunft unterstützen. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist für sie jetzt deutlich interessanter“, so Kaniber. Für die erste Antragsrunde stehen knapp 40 Millionen Euro zur Verfügung. Davon 30 Millionen für AFP und zehn Millionen für DIV.
Das AFP wurde in wesentlichen Punkten überarbeitet und für die investitionswilligen Betriebe attraktiver gestaltet. So wurde das zuwendungsfähige Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf 800.000 Euro verdoppelt – und mit diesem auch der mögliche Zuschuss. Er beläuft sich, je nach Bauvorhaben, auf 20 bis 35 Prozent. Für geförderte Betriebe wird eine Tierbesatzgrenze eingeführt, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren einzuhalten ist. Künftig sind auch wieder Lagerstätten für Wirtschaftsdünger förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit einer tierwohlbezogenen Investition stehen. Weitere Informationen gibt es unter: http://www.stmelf.bayern.de/forderwegweiser.
Im vergangenen Jahr wurden mit dem AFP 236 neue Investitionsvorhaben umgesetzt. Rund 70 Prozent der Vorhaben entfallen auf die Milchvieh-haltung. Mit 123 Projekten lag hier der Schwerpunkt ganz deutlich auf Betrieben, die von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen. Dabei kam der überwiegende Teil der Fördergelder Betrieben zugute, die Stallbauten für bis zu 60 Milchkühe errichtet haben.
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