Elektronische Bezahlverfahren bei der Bayerischen Polizei
+++ Laut Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann können ab Montag, den 11. Dezember 2017, Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verwarnungsbereich bis 55 Euro und Sicherheitsleistungen bei allen Verkehrspolizeiinspektionen und -stationen der Bayerischen Polizei vor Ort bargeldlos bezahlt werden. Dazu wurden 40 Polizeidienststellen mit rund 140 mobilen Abrechnungsgeräten ausgestattet. Die Beamten der Verkehrspolizei werden die Zahlungsterminals im Streifenwagen mitführen. „Unsere Bürgerinnen und Bürger können dann bei Polizeikontrollen schnell und unbürokratisch ihre Verwarnung oder Sicherheitsleistung begleichen, unabhängig, ob sie Bargeld dabei haben oder nicht“, erläuterte Herrmann. „Eine nachträgliche Überweisung entfällt und der Aufwand ist geringer.“ Eventuell anfallende Gebühren für die Kartenzahlung übernehme der Freistaat. Dem Bürger entstehen nach Herrmanns Worten keine höheren Kosten. „Außerdem gibt es selbstverständlich keine Verpflichtung, mit der Karte zu bezahlen“, ergänzte der Minister. +++
Vorteile erwartet sich Herrmann auch für ausländische Verkehrsteilnehmer: „Hier gab es häufig Schwierigkeiten beim Wechseln von Fremdwährungen oder bei der Zahlung von Sicherheitsleistungen“. Insbesondere die Begleitung der ausländischen Verkehrssünder zu einem Geldautomaten sei oftmals sehr zeitaufwändig gewesen, um die Hinterlegung der Sicherheitsleistung zu garantieren. Außerdem verringere sich der Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch den Wegfall der aufwändigen Aufbewahrung und Zuordnung der einzelnen Geldbeträge.
Nach Herrmanns Worten ergeben sich aus dem speziellen Aufgabengebiet der Bayerischen Polizei besondere Anforderungen an das Zahlungssystem. „Unter anderem müssen die mobilen Zahlungsterminals zuverlässig im Außendienst betrieben werden können und hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen“, erklärte der Minister. Laut Herrmann ist vorgesehen, nach erfolgreicher Einführung bei der Verkehrspolizei mittelfristig auch die anderen Polizeidienststellen mit mobilen Zahlungsterminals auszustatten.
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