Energieliquiditätskredit der LfA ab 1. Dezember verfügbar
MÜNCHEN Am 1. Dezember 2022 startet der auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger neu eingeführte Energieliquiditätskredit der LfA Förderbank Bayern. Mit dem neuen Darlehensprodukt wird Unternehmen des bayerischen Mittelstands, die aufgrund der aktuellen Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, Liquidität zur Verfügung gestellt.
Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger erläutert: „Die hohen Energiepreise und die damit einhergehenden steigenden Preise bei den Vorprodukten belasten die bayerische Wirtschaft schwer. Dies führt in vielen Fällen zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf. Daher setzt der Freistaat mit dem Energieliquiditätskredit auf ein eigenes Darlehensprodukt. Mit dem Energieliquiditätskredit unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das Darlehensprodukt ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 80 % ausgestattet. Die Ausfallrisiken bei der LfA fangen wir über eine Rückbürgschaft des Freistaats auf.“
Der Energieliquiditätskredit kann von bayerischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.
Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erklärt: „Wir setzen alles daran, den Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation zu helfen. Mit dem neuen Energieliquiditätskredit können wir die Betriebe rasch mit Liquidität versorgen. Durch die hohe Risikoentlastung, einen breiten Verwendungszweck und flexible Laufzeiten unterstützen wir den bayerischen Mittelstand mit einem passgenau zugeschnittenen Förderangebot. Der neue Kredit kann über die Hausbanken vor Ort einfach und unbürokratisch beantragt werden.“
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 – 10 00.
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