Energiesicherungsgesetz
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zur aktuellen Versorgungslage mit Erdgas: „Die Lage in der Gasversorgung ist sehr ernst. Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, die Notfallstufe auszurufen. Das Energiesicherungsgesetz muss jetzt zur konkreten Anwendung kommen, wir dürfen keine weitere Zeit mehr verlieren. Das würde der Bundesregierung deutlich mehr Möglichkeiten geben, politisch in die kritische Versorgungslage einzugreifen. Deutschland kann die aktuelle Situation nicht aussitzen. Viele Unternehmen prüfen derzeit auch die Möglichkeiten, Erdgas durch andere Energieträger wie Kohle oder Öl zu ersetzen, sofern erneuerbare Energien noch nicht zur Verfügung stehen. Der Bund darf den Betrieben hier keine Steine in den Weg legen, beispielsweise in Form immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen. Die Unternehmen brauchen jetzt Klarheit. Denn ein solcher so genannter „Fuel-Switch“ ist rechtlich zulässig. Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen sieht explizit vor, dass von den Emissionsgrenzwerten abgewichen werden kann, wenn ein vorrangiges Bedürfnis für die Aufrechterhaltung der Energieversorgung gegeben ist. Das Prinzip Hoffnung reicht nicht mehr aus, wir brauchen jetzt die Notfallstufe des Energiesicherungsgesetzes.“
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