Entlastung des mittelständischen Braugewerbes
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die dauerhafte Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel für kleine und mittlere Brauereien auf das Niveau des Jahres 2003 begrüßt. Aiwanger: „Das Beharren der bayerischen Politik auf eine dauerhafte Entlastung unseres mittelständischen Braugewerbes war von Erfolg gekrönt. Ich freue mich für unsere kleinen und mittleren Betriebe.“
Ende Oktober 2022 war das Achte Verbrauchsteueränderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderung sieht die dauerhafte Absenkung der Biersteuer ab Januar 2023 vor. Bislang waren die Sätze nur befristet bis Ende 2022 reduziert. Die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf Bier und Biermischgetränke aufgeschlagen wird. Die Höhe richtet sich auch nach der Größe der Brauerei.
Aiwanger: „Die Herausforderungen, denen sich das Braugewerbe gegenübersieht, sind groß. Die Folgen der Corona-Krise sind noch nicht überwunden, der Ukrainekrieg und die drastisch gestiegenen Energiepreise stellen die Betriebe vor enorme Probleme. Hinzukommen Ressourcenknappheit, wie beispielsweise CO2 als wichtiges Prozessgas, und Konsumzurückhaltung, die den Unternehmen zu schaffen machen. Die Entlastung bei den Biersteuersätzen kann diese ganzen Probleme zwar nicht wettmachen. Aber sie kann die Belastungen zumindest abmildern. Und sie gibt den vielen kleinen und mittleren Betrieben eine Zukunftsperspektive, die für den Erhalt der Biervielfalt in Bayern und damit auch für die im In- und Ausland geschätzte bayerische Gemütlichkeit und Lebensfreude so wichtig ist.“
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