Erste Schwerpunktkontrollen von Bayern und Sachsen gegen Einbrecher
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Sachsens Innenminister Markus Ulbig wollen die Zahl der Wohnungseinbrüche weiter reduzieren. Dazu kündigten die Minister für die zweite Jahreshälfte 2017 verstärkte gemeinsame Polizeikontrollen der Bayerischen und Sächsischen Polizei gegen Wohnungseinbrecher an. Bereits am Dienstag, dem 30. Mai 2017, hatte es eine erste konzertierte Fahndungs- und Kontrollaktion der Polizei im Raum Oberfranken und in Südwestsachsen gegeben. Rund 100 Polizisten beider Bundesländer waren daran beteiligt. Die Beamten überprüften mehr als 300 Fahrzeuge und Personen. Einbrecher waren zwar keine darunter. Die Fahnder konnten aber verschiedene Straftaten aufdecken, unter anderem Kennzeichenmissbrauch und Rauschgiftdelikte. +++
Sachsens Innenminister Ulbig betonte: „Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen Sachsen und Bayern haben wir im vergangenen Jahr den Grundstein für eine intensive Zusammenarbeit gelegt. Nun lassen wir auf unsere Worte Taten folgen. Länderübergreifend agierenden Einbrecherbanden werden wir mit den gemeinsamen Fahndungs- und Kontrollaktionen das Handwerk legen können.“ Bayerns Innenminister Herrmann ergänzte: „Wir haben in Bayern bereits sehr gute Erfahrungen im Rahmen unserer länderübergreifenden Polizeizusammenarbeit mit Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gemacht. Mit Sachsen als weiteren Verbündeten werden wir noch schlagkräftiger gegen grenzüberschreitende Einbrecherbanden vorgehen. Die länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen sind ein wichtiger Bestandteil unseres bayerischen Maßnahmenkonzepts gegen Wohnungseinbrecher. Und der Erfolg gibt uns Recht: Das Einbruchsrisiko war in Bayern 2016 wie in den Vorjahren deutschlandweit gesehen mit Abstand am niedrigsten.“
Im November 2016 schlossen Bayern und Sachsen eine Allianz gegen Wohnungseinbrecher. Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein 10-Punkte-Programm das einen intensiveren Informationsaustausch, gemeinsame Fahndungs- und Kontrollaktionen und verstärkte Präventionsmaßnahmen beinhaltet. 2016 lag das Einbruchsrisiko in Bayern statistisch bei 58 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner und in Sachsen bei 115. Bundesweit lag 2016 das Einbruchsrisiko bei 184 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner, in Nordrhein-Westfalen sogar bei 294.
Abschließend wiesen beide Minister darauf hin, dass sich am Freitag, dem 2. Juni 2017, der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zur intensiveren Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität befasst, der von beiden Ländern mit Nachdruck unterstützt wird. Unter anderem geht es um die neue Befugnis für die Polizei, bei einem Wohnungseinbruch auf Standortdaten insbesondere von Mobiltelefonen zugreifen zu können. „Das wird unseren Ermittlern helfen, die bundesweit immer noch zu niedrige Aufklärungsquote zu erhöhen“, ist sich Herrmann sicher. Dass in Zukunft jeder Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sein soll, wird nach Herrmanns Worten den Abschreckungseffekt auf potentielle Täter deutlich erhöhen. Gleichzeitig könne die Justiz Einbrecher noch länger hinter Gitter bringen und damit aus dem Verkehr ziehen.
Weiterführende Informationen zur ersten Kontrollaktion der Bayerischen und Sächsischen Polizei können bei der Pressestelle des Landeskriminalamts Sachsen, Telefon 0351-8552010, und bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberfranken, Telefon 0921-5061030, erfragt werden.
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