Familienministerin bei Einweihung des Waisenhauses in Sulzbach-Rosenberg – Kinderbetreuung
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont nach der Einweihung des „Ernst-Naegelsbach Haus“ in Sulzbach-Rosenberg: „Das neue Waisenhaus ist ein wichtiger Anker für Kinder und Jugendliche in herausfordernden Situationen. Kinder fühlen sich hier geborgen und können ihre Fähigkeiten und Talente sorgenfrei entfalten. Weiter erklärt die Ministerin: „Die neuen Wohngruppen sind individuell und entsprechend den Bedürfnissen von Kindern und Jugendliche gestaltet. Kinder und Jugendlichen stehen hier im Mittelpunkt. Ich danke allen Verantwortlichen, die dieses Projekt möglich gemacht haben!“
Das „Ernst-Naegelsbach Haus“ in Sulzbach-Rosenberg in Trägerschaft des „Großes evangelisches Waisenhaus Sulzbach-Rosenberg e.V.“ bietet über 60 Plätze in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Darunter drei heilpädagogische Wohngruppen, eine Jugendwohngruppe, eine therapeutische Wohngruppe, zwei Mutter-Kind-Gruppen, Betreutes Wohnen und Inobhutnahmeplätze. Darüber hinaus gibt es 18 Plätze in der teilstationären Kinder- und Jugendhilfe (zwei heilpädagogische Tagesgruppen) sowie Angebote der Flexiblen ambulanten Erziehungshilfen.
Der Ministerin ist auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, wichtig: „Es ist mir ein großes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel in Waisenhäusern groß werden, sich auch aktiv beteiligen und ihre Ideen und Impulse einbringen können! Ich freue mich über jede und jeden, der sich in unserem Landesheimrat einbringt.“
Mit dem Landesheimrat gibt es seit 2013 auf Landesebene eine strukturelle Interessenvertretung, im Rahmen derer sich Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe aktiv für ihre Rechte und Anliegen einsetzen können. Auf Initiative des Familienministeriums wurden in diesem Jahr erstmalig zwei Mitglieder des Landesheimrats und des Landesbehindertenrats in den Landesjugendhilfeausschuss berufen. Der Landesheimrat selbst wurde 2023 auf die Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausgeweitet.
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