Familienministerin lehnt realitätsfremde Forderungen der Landtagsgrünen ab – Familien
Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf lehnt die Forderung der Landtagsgrünen nach mehr staatlichen Vorgaben seitens des Freistaats Bayern gegenüber den für die Kindertagespflege zuständigen Kommunen ab: „Im Familienland Bayern ist die Kindertagespflege eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Viele Eltern in Bayern wünschen sich eine individuelle, familiennahe Betreuung für ihre Kinder. Das kann die Kindertagespflege bieten. Unsere Kommunen kennen die Lebenssituationen der Familien vor Ort. Es macht für mich keinen Sinn, deren Handlungsspielraum zu begrenzen. Mir ist es wichtig, die Kommunen bestmöglich bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege zum Wohl unserer Kleinsten zu unterstützen. Ein Maximum an Bürokratie, das durch die Forderungen der Grünen entsteht, dient weder den Familien noch den Kommunen. Wir brauchen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe!“
Die Landtagsgrünen fordern in ihrem Antragspaket beispielsweise eine einheitliche Mindestvergütung, mit der die individuellen Gegebenheiten vor Ort ignoriert würden. Denn die Jugendhilfeausschüsse der Kommunen legen das Tagespflegeentgelt fest und orientieren sich dabei an den Empfehlungen von Städte- und Landkreistag. Außerdem werden einheitliche Vorgaben für Vertretungsstrukturen in den Kommunen verlangt. Dabei besteht bereits eine bewährte gesetzliche Verpflichtung. Eine Verschärfung ist daher weder notwendig noch zielführend.
Aktuell werden in Bayern fast 14.000 Kinder in der Kindertagespflege betreut, meist im Alter unter drei Jahren. Damit leistet die Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten Kinderbetreuung. Bei der „klassischen“ Kindertagespflege durch eine Tagespflegeperson können bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden bzw. maximal acht Betreuungsverhältnisse bestehen.
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