Familienministerin Müller: "Ab 2017 profitieren deutlich mehr Familien von dieser bayerischen Familienleistung – wir heben die Einkommensgrenzen an!" – Bayerisches Landeserziehungsgeld
Ab dem 1. Januar 2017 werden mehr bayerische Mütter und Väter vom Landeserziehungsgeld profitieren können, denn der Freistaat hebt die Einkommensgrenzen für Eltern deutlich an. Bayerns Familienministerin Emilia Müller unterstreicht die Bedeutung dieser bayerischen Leistung: „Wir unterstützen Eltern in einer Phase, in der das Familieneinkommen am geringsten und der wirtschaftliche Bedarf am höchsten ist. Das Landeserziehungsgeld hilft dabei vor allem Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehenden.“
Das Landeserziehungsgeld wird in Bayern unmittelbar im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt. Es beträgt für das erste Kind monatlich 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro und für weitere Kinder 300 Euro. Es wird für das erste Kind für sechs Monate und für jedes weitere Kind für zwölf Monate gewährt. „Umfragen haben uns gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern das Landeserziehungsgeld als sehr hilfreich bezeichnet. Deshalb heben wir die seit 2008 geltenden Einkommensgrenzen deutlich an, damit noch mehr Familien von dieser Leistung profitieren können“, so die Ministerin weiter.
Hier die alten und die neuen Einkommensgrenzen im Vergleich:
Für Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner, deren Kinder vor dem 1. Januar 2017 geboren sind, beträgt die Einkommensgrenze 25.000 Euro, für Alleinerziehende 22.000 Euro. Sie erhöht sich für jedes weitere Kind um 3.140 Euro.
Für Geburten ab 1. Januar 2017 erhöhen sich die Einkommensgrenzen deutlich auf 34.000 Euro für Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner sowie auf 31.000 Euro für Alleinerziehende. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 4.440 Euro.
Nähere Informationen zum Bayerischen Landeserziehungsgeld: www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld
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