Familienministerin Müller: "Achten Sie darauf, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen!" – Änderungen beim Kindergeld
Zum neuen Jahr ändert sich ein Bundesgesetz, von dem alle Eltern betroffen sind: Ab dem 1. Januar 2018 kann das Kindergeld nicht mehr wie bisher für 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sondern nur noch für 6 Monate. Dazu Bayerns Familienministerin Emilia Müller: „Ich empfehle Ihnen, den Kindergeldantrag möglichst rasch zu stellen. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, gehen Ihnen eventuell Ansprüche verloren!“
Eltern müssen das Kindergeld schriftlich beantragen – es gibt aber auch Alternativen: „Wenn Sie schnell und unkompliziert den Antrag auf Kindergeld ausfüllen wollen, geht das am besten online. So verlieren Sie im neuen Jahr am wenigsten Zeit.“
Den Weg zur Online-Anmeldung finden Sie hier:
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