Familienministerin Müller: "Bayerns Einsatz für ehemalige Heimkinder hat Erfolg – Fondsmittel werden kräftig aufgestockt" – Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller begrüßte heute in München die Einigung von Bund, Ländern und Kirchen, die Mittel des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ aufzustocken. „Mit der Aufstockung des Fonds setzen alle Beteiligten ein deutliches Signal, dass sie ihre Verantwortung für die ehemaligen Heimkinder ernst nehmen“, so die Ministerin und ergänzte: „Der bayerischen Staatsregierung liegt es am Herzen, dass alle Betroffenen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Daher haben wir uns bereits im Juli 2014 im Kabinett für eine Aufstockung stark gemacht und weitere Hilfe Bayerns zugesagt. Ich freue mich, dass nun auch der Bund, die Kirchen und die anderen Länder dem Beispiel Bayerns gefolgt sind und der Fonds entsprechend aufgestockt werden kann.“
Der Fonds wurde im Jahre 2012 eingerichtet, um zwischen 1949 und 1975 in Heimen misshandelte Kinder bei der Bewältigung des erlittenen Leids und Unrechts zu unterstützen. Hierzu erhalten Betroffene Rentenersatzleistungen bei Zwangsarbeit oder Leistungen wegen Folgeschäden. Bisher standen 120 Millionen Euro zur Verfügung. Bayern beteiligte bislang sich mit 7,2 Millionen an dem Fonds. Jedoch hatten sich weit mehr Betroffene als erwartet gemeldet, so dass eine Aufstockung des Fonds um 182 Millionen Euro erforderlich wurde. Auf den Freistaat entfallen hierbei 11,1 Millionen Euro.
In Bayern hat das zuständige Bayerische Landesjugendamt beim Zentrum Familie und Soziales bis 31. März 2015 rund 3.200 Anträge von rund 2.800 ehemaligen Heimkindern bearbeitet. Dafür wurden 12,8 Mio. Euro ausgezahlt. Weitere Informationen zum Heimkinderfonds erhalten Sie unter www.fonds-heimerziehung.de/.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.