Familienministerin Müller: "Erst ein halbes Jahr gültig und schon über 112.000 Anträge bewilligt – das Bayerische Betreuungsgeld ist ein voller Erfolg!" – Bayerisches Betreuungsgeld
Am 22. Juni ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Seitdem gibt es im Freistaat wieder die Wahlfreiheit für Eltern. Sie allein entscheiden, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen. Bayerische Mütter und Väter wissen das zu schätzen. Hier die wichtigsten aktuellen Zahlen zum Bayerischen Betreuungsgeld (gerundet):
Verschickte Anträge: 173.000
Eingegangene Anträge: 129.000
Bewilligungen: 112.500
Für Bayerns Familienministerin Emilia Müller bedeutet die Bilanz der ersten sechs Monate: „Das Bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. In den ersten sechs Monaten haben bereits über 112.500 Väter und Mütter davon profitiert. Denn wir unterstützen alle Eltern, egal, wofür sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Bayerische Betreuungsgeld.“
Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. „Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb des ersten halben Jahres, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben“, so Müller.
Mehr Informationen zum Bayerischen Betreuungsgeld finden Sie hier:
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