Familienministerin Müller: "Schon über 150.000 Anträge bewilligt – Familien schätzen und nutzen das Bayerische Betreuungsgeld!" – Ein Jahr Bayerisches Betreuungsgeld
Über 150.000 Anträge bewilligt – über 222 Millionen Euro an Eltern ausgezahlt. Am 22. Juni ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz gerade einmal ein Jahr in Kraft. Das bedeutet Wahlfreiheit für die Eltern im Freistaat. Sie allein entscheiden, ob sie die Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder privat organisieren wollen oder in eine Krippe geben.
„Seitdem das Gesetz in Kraft ist, haben wir über 222 Millionen Euro an Eltern ausgezahlt, die sich für das Betreuungsgeld entschieden haben. Das heißt für uns: das Bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. Über 150.000 Anträge konnten im ersten Jahr bewilligt werden“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller. Sie fügte hinzu: „Wir unterstützen alle Eltern, egal, wofür sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Betreuungsgeld. Bayerische Mütter und Väter wissen diese Wahlfreiheit zu schätzen.“
Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. „Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge innerhalb des ersten Jahres, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben“, so Müller.
Mehr Informationen zum Bayerischen Betreuungsgeld finden Sie hier:
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