Familienministerin Müller: "Nehmen Sie die Verbesserungen frühzeitig in Anspruch und stellen Sie die Anträge jetzt!" – Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Das neue Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses enthält wesentliche Verbesserungen für Alleinerziehende. Bayerns Familienministerin Emilia Müller erklärt die wesentlichen zwei Punkte: „Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss maximal 72 Monate lang gezahlt – diese Begrenzung entfällt. Neu ist auch die Leistung für Kinder von 12 bis 17 Jahren.“
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft – die Kosten teilen sich die Länder und der Bund im Verhältnis 60 zu 40 Prozent. Eine Beteiligung der Kommunen an den Kosten, wie in anderen Ländern üblich, gibt es in Bayern nicht. „Alleinerziehend zu sein, ist schon für sich genommen eine tägliche Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt für das Kind leisten kann oder will. Ich freue mich, dass wir nun alle Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern besser unterstützen können“, so die Ministerin. Zugleich machte sie deutlich: „Damit sollen aber nur die Alleinerziehenden entlastet werden – nicht jedoch diejenigen, die den Unterhalt schuldig geblieben sind.“
Die Ministerin empfiehlt, die Anträge möglichst rasch zu stellen – die Jugendämter nehmen sie bereits seit Juli 2017 entgegen.
Je nach Altersgruppe werden im Unterhaltsvorschuss derzeit maximal 150 €, 201 € bzw. 268 € (zuzüglich Kindergeld) monatlich gezahlt. Für die Altersgruppe der Zwölf- bis Siebzehnjährigen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
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