Familienministerin Schreyer: „Einelternfamilien profitieren von der Anhebung der Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2019. Auch die Beträge beim Unterhaltsvorschuss steigen an. Es sollte aber Ehrensache für die unterhaltspflichtigen Eltern sein, die eigenen Kinder finanziell zu unterstützen!“ – Soziale Hilfen
Ab Januar 2019 erhöhen sich die Sätze für den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Anwendung der Tabelle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ist aber eine anerkannte Richtlinie für die gerichtliche Praxis, wie der Kindesunterhalt zu bemessen ist. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer erklärte hierzu: „Die Anhebung der Sätze für den Kindesunterhalt ist zentral zur Unterstützung für Einelternfamilien. Kinder sind aber nicht verantwortlich für die Lebenssituation ihrer Eltern. Es sollte Ehrensache für Mütter und Väter sein, die eigenen Kinder nach Kräften zu unterstützen. Das kann bedeuten, freiwillig auch einmal mehr zu zahlen, als in der Tabelle vorgesehen.“
Auch die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss steigen auf Grund der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung ab 1. Januar 2019. „Durch das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, das rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen für Einelternfamilien wesentlich verbessert“, so Schreyer. Zugleich sprach sie sich dafür aus, dass aber der jeweils andere Elternteil dazu angehalten werden soll, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen: „Das ist uns in Bayern ein sehr wichtiges Anliegen. Wir senden an die Adresse der Unterhaltsschuldner das wichtige Signal, dass Unterhaltsvorschussleistungen nicht von der Unterhaltsverpflichtung freistellen. Ziel muss sein, den anderen Elternteil langfristig zu einer regelmäßigen und zuverlässigen Zahlung des Kindesunterhalts unmittelbar an die Einelternfamilie zu bewegen.“ Bayern setzt bei dem sogenannten Regress deshalb auf Unterstützung durch eine spezialisierte Behörde, das Landesamt für Finanzen.
„Wir wollen aber noch mehr“, betonte die Ministerin: „Im Koalitionsvertrag des Bundes haben wir ein Paket für Familien mit niedrigen Einkommen geschnürt. Das betrifft Verbesserungen beim Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ein Gesetzentwurf ist gerade in der Vorabstimmung. Hier werden wir darauf achten, dass gerade auch Einelternfamilien profitieren!“
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