Familienministerin Schreyer: „Wir entlasten die Eltern weiter bei den Betreuungskosten“ – Kinderbetreuung
Gute Nachrichten für Eltern von Krippenkindern: Die Einführung des Krippengeldes rückt näher! Ergänzend zum Beitragszuschuss im Kindergarten sollen auch Eltern von jüngeren Kindern ab dem 1. Januar 2020 bei den Betreuungskosten entlastet werden. Der Bayerische Ministerrat hat gestern den Gesetzentwurf beschlossen. Nun wird er dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Damit sorgen wir für eine weitere Entlastung der Eltern bei den Betreuungskosten. Wir investieren dafür im Jahr 2020 rund 105 Mio. Euro.“
Mit dem Zuschuss zum Elternbeitrag unterstützt der Freistaat Eltern schon seit dem 1. April in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich. Zur Entlastung der Eltern von kleineren Kindern soll nun zusätzlich das Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat eingeführt werden, wenn Beiträge in dieser Höhe tatsächlich getragen werden. Auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern können das Krippengeld erhalten. Von der neuen Familienleistung profitieren Eltern von Kindern ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Lebensjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Der Übergang zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist damit nahtlos. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden.
Die Auszahlung wird auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern erfolgen. Der Antrag wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 auf der Homepage des ZBFS zu finden sein.
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