Familienministerin Trautner: „Durch die neue Regelung bei leichten Symptomen entlasten wir die Familien ohne den Infektionsschutz aus den Augen zu verlieren“ – Kinderbetreuung
Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus SARS-CoV-2 betroffen. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen und die Familien hierdurch zu entlasten.
Benötigten Kinder bislang einen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest, wenn sie die Kita trotz leichter Krankheitssymptome wie z. B. Schnupfen besuchen wollten, genügt für nicht eingeschulte Kinder künftig ab sofort eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zuhause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Hierfür können die Selbsttests genutzt werden, die die Familien über die Berechtigungsscheine kostenfrei in den Apotheken für ihre Kinder erhalten. Eine Muster-Bestätigung für einen durchgeführten Test stellt das Familienministerium den Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung.
Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärt hierzu: „Viele Kinder leiden gerade im Herbst oft unter einer laufenden Nase oder ein wenig Husten sind aber dennoch körperlich fit und könnten die Kita grundsätzlich besuchen. Angesichts oft voller Arztpraxen ist es den Eltern derzeit aber nicht immer möglich, unkompliziert und schnell einen Test-Termin für ihr Kind zu bekommen. Durch die neue Regelung bei leichten Symptomen entlasten wir daher die Familien ohne den Infektionsschutz aus den Augen zu verlieren.“
Gesundheitsminister Klaus Holetschek: „Bei den Unter-Fünfjährigen haben wir aktuell nur relativ wenige Corona-Infektionen. Das heißt: Wir können Erleichterungen für Kinder, Eltern und letztlich auch Ärztinnen und Ärzte vertreten. Mit den kostenfreien Selbsttests für zuhause halten wir den Infektionsschutz aber selbstverständlich weiterhin hoch.“
Kinderarzt Dr. Michael Hubmann, 2. stv. Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Bayern: „Wir erleben aktuell eine für die Jahreszeit unübliche Infektwelle; bei den 0-4-Jährigen sind derzeit über 20 Prozent der Altersgruppe an Atemwegsinfekten erkrankt, dies entspricht einer Inzidenz von über 20.000 für normale Atemwegsinfekte. Um in den Kinder- und Jugendarztpraxen Kapazität für wirklich erkrankte Kinder zu haben, begrüßen wir die Neuregelung bei den „Schnupfennasen“ sehr.“
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich. PCR-Tests sind für Personen mit einschlägigen Symptomen kostenfrei und Kinder mit (nur noch) leichten Symptomen werden auch zukünftig in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist hingegen nicht nötig.
Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort: Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.
Auf der Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung werden die Beschriebenen Regelungen anschaulich dargestellt.
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