Familienministerin Trautner: „Wir wollen die Kindertageseinrichtungen offen halten“ – Kinderbetreuung
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) grundsätzlich geöffnet bleiben. Ab dem 12. November 2020 gilt daher für Kindertageseinrichtungen und HPTs ein aktualisierter Rahmen-Hygieneplan. Dabei wird der bisherige Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt. Flächendeckende Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung gibt es in dieser Zeit nicht. Besondere infektionsschutzbedingte Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen/ HPTs werden nur im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet, wenn vor Ort ein Infektionsgeschehen vorliegt.
Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Mit diesem Schritt tragen wir zum einen dem derzeit geringen Infektionsrisiko in den Kindertageseinrichtungen Rechnung. Zum anderen wollen wir die Interessen der Kinder und der Eltern auch in Pandemiezeiten stärken. Denn Kinder haben einen Anspruch auf Bildung, aber auch auf die soziale Bindung zu anderen Kindern und dem Erziehungspersonal. Für die Familien sind Kitas besonders wichtig, um Familie und Beruf vereinbaren zu können.“
Trautner weist aber auch darauf hin, wie wichtig es ist, die Beschäftigten in den Kitas im Blick zu haben. „Eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kitas muss sich gerade in diesen schwierigen Zeiten bewähren. Der Freistaat ist dabei ein verlässlicher Partner.“ Der aktualisierte Rahmen-Hygieneplan steuert deshalb beim Umgang mit Kindern und dem Personal mit Krankheitssymptomen nach. So müssen alle Kinder in festen Gruppen betreut und gefördert werden. Begleitet wird dies mit dem Ende Oktober vom Familienministerium gestarteten Förderprogramm im Umfang von 23 Millionen Euro zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen zum Infektionsschutz sowie zur Förderung von mobilen Luftfilteranlagen.
Der Rahmen-Hygieneplan in der ab 12. November 2020 gültigen Fassung enthält unter anderem folgende Vorgaben:
- Kinder müssen in festen Gruppen betreut und gefördert werden.
- Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter ist auch bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.
- Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben wie sonst auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder Antigentest) oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.
- In Übereinstimmung mit den Schulen können Schulkinder der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen bei leichten Symptomen sowohl die Schule als auch den Hort und die HPT weiterhin besuchen.
Für ältere Kinder ab Jahrgangsstufe 5 ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT auch bei leichten Symptomen erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.
Selbiges gilt für Erkrankungen mit schwerer Symptomatik (Fieber, starker Husten etc.). Eine Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung (Hort bzw. HPT) ist auch dann nach 24-stündiger Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) erst möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.
Hier finden Sie den aktualisierten Rahmen-Hygieneplan.
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