Finanzierung 2. S-Bahn-Stammstrecke
+++ Wie Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann heute im Wirtschaftsausschuss berichtet hat, liegt nun auch für den westlichen Abschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke rechtsgültiges Baurecht vor. Bisher waren für diesen Abschnitt von Laim bis Hauptbahnhof sieben Klagen anhängig. Allerdings richteten sich diese nicht gegen das Projekt an sich. Die Kläger hatten gegen die baubedingten Belastungen, wie zum Beispiel Lärm und Staub, Klage eingereicht. Nun konnten alle Streitigkeiten beigelegt werden. „Wir haben nun für zwei Drittel der Strecke Baurecht“, freute sich Herrmann. +++
Für den mittleren Abschnitt vom Hauptbahnhof bis zur Isar liegt bereits gültiges Baurecht für die Hauptbaumaßnahmen vor. Für den östlichen Planfeststellungsabschnitt von der Isar bis zum Leuchtenbergring sind im Moment noch Klagen anhängig. Offizieller Spatenstich für die 2.Stammstrecke ist am 5. April am Marienhof. Bauvorbereitende Maßnahmen wie Spartenverlegungen sind bereits schon seit Ende des letzten Jahres am Hauptbahnhof am Laufen.
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