FINANZMINISTERIUM NIMMT STELLUNG ZUR PRESSEMITTEILUNG DES ORH – Grundstückskäufe liefen streng nach Recht und Gesetz // Kein Verstoß gegen Verfassung // Grundstockvermögen nicht geschmälert // Landtag transparent und vollumfänglich eingebunden
Die angesprochenen Grundstücksankäufe sind nach geltendem Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und mit Zustimmung des Bayerischen Landtags erfolgt. Der Bayerische Landtag wurde über den gesamten Prozess umfassend informiert und eingebunden. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat den Grundstücksgeschäften mit großer Mehrheit, teilweise sogar einstimmig, zugestimmt. Vorwürfe, der Landtag sei nicht eingebunden gewesen, sind daher schlicht nicht haltbar.
Es liegt in allen angesprochenen Fällen ganz klar kein Verstoß gegen die Verfassung vor. Der ORH überschreitet mit seiner Auffassung die Grenzen der Auslegung der Bayerischen Verfassung. Der durch Art. 81 der Bayerischen Verfassung geschützte Wertbestand des Grundstockvermögens wurde durch den Grundstückskauf in keiner Form geschmälert. Ein formelles Gesetz vor Abschluss der Grundstücksgeschäfte war daher nicht erforderlich. Die den Verkehrswert übersteigenden Teile des Kaufpreises wurden aus Haushaltsmitteln getragen. Soweit diese Teile staatsintern aus Grundstockmitteln lediglich vorfinanziert wurden, was dem Haushaltsausschuss im Vorfeld der Genehmigung jeweils kommuniziert wurde, sind diese wie geplant bereits wieder aus dem Haushalt an den Grundstock erstattet worden.
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