FÜRACKER: BAYERN SETZT SICH WEITER FÜR HÖHERE ERBSCHAFTSTEUER-FREIBETRÄGE EIN – Bundesrat trifft keine abschließende Entscheidung zum Entschließungsantrag Bayerns
Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker erklärt dazu: „Wir werden nächste Woche im Finanzausschuss weiter für höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer kämpfen. Die aktuell geltenden Freibeträge wurden seit 2009 nicht mehr angepasst und haben mittlerweile ihre Entlastungswirkung stark eingebüßt. Die Immobilienpreise vor allem in Ballungsräumen wie zum Beispiel München oder Berlin haben sich zum Teil verdoppelt oder verdreifacht – die Freibeträge wurden jedoch seit 13 Jahren nicht angehoben. Die Erbschaftsteuer darf nicht ein treibender Faktor dafür sein, dass Wohneigentum nicht von einer Generation in die nächste übertragen werden kann. Bayern bleibt dran!“.
Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten seit 2009 unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation ist bereits – unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung – ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr nun in vielen Städten und Gemeinden nochmal zusätzlich.
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