FÜRACKER: BAYERN WIRD SICH WEITER FÜR HÖHERE FREIBETRÄGE BEI DER ERBSCHAFTSTEUER EINSETZEN – Bayern hält an Forderung nach Erbschaftsteuerreform fest
1. Dezember 2022
„Bayern hat auch heute im Finanzausschuss wieder für die dringend gebotene Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge gekämpft! Für unseren Antrag, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer endlich anzuheben, hat sich dennoch heute leider keine Ländermehrheit gefunden. Aufgrund der stark gestiegenen Immobilienpreise und unterschiedlichen Entwicklung in Deutschland bleiben höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer aber dringend erforderlich. Die persönlichen Freibeträge wurden seit 2009 nicht angepasst. Durch die massiv gestiegenen Immobilienpreise und hohe Inflation ist ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Die Erbschaftsteuer darf nicht ein treibender Faktor dafür sein, dass Wohneigentum nicht von einer Generation in die nächste übertragen werden kann. Wir werden uns weiter für eine Anhebung der Erbschaftsteuer-Freibeträge einsetzen. Bayern bleibt dran!“, stellt Bayerns Finanzminister Albert Füracker nach der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates (01.12.) mit dem Entschließungsantrag Bayerns zur Forderung nach einer Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer fest.
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