FÜRACKER: BAYERNS EINSATZ FÜR DAS EHRENAMT HAT SICH GELOHNT! Finanzausschuss des Bundesrats beschließt Verbesserungen bei der Förderung von gemeinnützigen Vereinen
Nach dem Willen der Länder soll der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro angehoben werden. „Bayern setzt sich aktiv für die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger ein, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Verein engagieren“, stellt Füracker fest. „Darüber hinaus wollen wir mit einer Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Vereinen von derzeit 35.000 auf künftig 45.000 Euro die rund 90.000 Vereine in Bayern von unnötiger Bürokratie befreien“, so Füracker weiter. Erst wenn die Jahresbruttoeinnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben diese Besteuerungsgrenze überschreiten, unterliegt er mit diesen Betrieben der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
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