FÜRACKER BEDAUERT ABLEHNENDE HALTUNG DER FINANZMINISTERKONFERENZ ZU SINNVOLLER ÜBERGANGSREGELUNG FÜR KURORTE – Freistaat wird sich weiter für das Nichtantasten der vergangenen Jahre einsetzen
Füracker weiter: „Dies ist sehr bedauerlich für unsere Erholungsorte. Wir setzen uns auch weiter für das Nichtantasten der vergangenen Jahre ein. Unsere Kurortgemeinden schaffen nicht nur Möglichkeiten zur Naherholung, sie sind wichtiger Bestandteil von Bayerns Tourismus- und Gesundheitssektor.“
2017 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kurortgemeinden für Investitionen in Kureinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, entgegen bisheriger Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Das betrifft vor allem die Anschaffungs-, Herstellungs- und Unterhaltskosten von öffentlich gewidmeten Marktplätzen und Kurparks. Dieses Urteil setzte das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18. Januar 2021 um. Die Frage, ob die Zeitspanne zwischen Urteil und Schreiben des Bundesfinanzministeriums zugunsten der betroffenen Kommunen geregelt werden soll, fand nun in der Finanzministerkonferenz nicht die nötige Unterstützung.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.