FÜRACKER: CORONAHELFER IN DEN IMPFZENTREN WERDEN STEUERLICH BELOHNT! Bayern beschließt mit Bund und Ländern steuerliche Unterstützung // Je nach Aufgabenbereich bis zu 3.000 Euro Steuerfreibetrag
Alle Personen, die nebenberuflich im unmittelbaren Impfbereich (also durch medizinische Aufklärung und die Impftätigkeit selbst) mitwirken, können vom sogenannten Übungsleiterfreibetrag profitieren. Ihr Einsatz bleibt in diesem Rahmen für 2020 potentiell bis zu einer Höhe von 2.400 Euro gänzlich steuerfrei. Ab dem laufenden Jahr 2021 wurde der Freibetrag dank bayerischen Einsatzes sogar auf 3.000 Euro erhöht.
Auch wer in den Impfzentren nicht unmittelbar bei der Impfung beteiligt ist, aber wichtige Unterstützungsarbeit leistet, wird bei der Steuererklärung belohnt: z.B. für nebenberufliche Tätigkeiten in der Verwaltung und Organisation des Impfzentrums kann die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von bis zu 720 Euro für 2020 bzw. sogar bis zu 840 Euro für das laufende Jahr in Anspruch genommen werden. Dies ist ein klares Zeichen der Wertschätzung der Allgemeinheit für den Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im wichtigen Kampf gegen Corona.
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